Personalwirtschaft

In Kürze

Die Personalwirtschaft umfasst alle Aufgaben rund um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Unternehmens — von der Einstellung über die Entwicklung bis zur Abrechnung.

Definition

Die Personalwirtschaft (auch: Personalwesen) ist ein Bereich der Betriebswirtschaft. Sie kümmert sich um alle Fragen, die mit dem Personal eines Unternehmens zusammenhängen — also mit den Menschen, die dort arbeiten.

Dabei gibt es zwei Seiten: Die Personalabteilung erledigt die administrativen Aufgaben wie Lohnabrechnung und Personalakten. Führungskräfte und Unternehmensleitung übernehmen die personalpolitischen und führungsbezogenen Aufgaben. Der Betriebsrat wirkt bei vielen personalwirtschaftlichen Entscheidungen mit und vertritt die Interessen der Belegschaft.

Moderne Personalwirtschaft wird auch als Personalmanagement oder Human Resource Management bezeichnet. Der Schwerpunkt hat sich dabei verschoben: Heute geht es nicht nur um Verwaltung, sondern auch um die gezielte Förderung und Weiterentwicklung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die wichtigsten Aufgabenbereiche im Überblick:

  • Personalplanung: Ermittlung des künftigen Personalbedarfs
  • Personalbeschaffung: Suche und Auswahl neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter — intern (z. B. Versetzung, Beförderung) oder extern (z. B. Stellenanzeigen, Arbeitsagenturen)
  • Personalentwicklung: Aus- und Weiterbildung, Coaching, Förderung von Fach- und Führungskompetenzen
  • Personalführung: Unternehmenskultur, Führungsstil, Motivation und Anreizsysteme
  • Personalverwaltung: Führung von Personalakten, Lohn- und Gehaltsabrechnung, Mitarbeiterinformation
  • Personalcontrolling: Überwachung von Personalkosten, Fluktuation und Arbeitsproduktivität
  • Personalbetreuung: Soziale Leistungen und Serviceangebote für Beschäftigte

In Deutschland muss sich die Personalwirtschaft eng am Arbeitsrecht orientieren. Dabei wird unterschieden zwischen dem individuellen Arbeitsrecht (Rechtsbeziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber) und dem kollektiven Arbeitsrecht (Regelungen zwischen Betriebsrat, Gewerkschaften und Arbeitgebern). Wichtige Rechtsgrundlagen sind:

  • §§ BGB, HGB — Arbeitsvertragsrecht
  • Mutterschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz — Arbeitsschutzrecht
  • Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) — Mitbestimmungsrecht
  • Tarifvertragsgesetz (TVG) — Tarifvertragsrecht

Die Personalwirtschaft folgt zwei grundlegenden Prinzipien: dem Wirtschaftlichkeitsprinzip (optimales Verhältnis von Personalkosten und Arbeitsleistung) und dem Humanitätsprinzip (der Mensch steht im Mittelpunkt, Arbeitsbedingungen werden an seinen Bedürfnissen ausgerichtet).