Private Arbeitsvermittlung

In Kürze

Private Arbeitsvermittlung bedeutet, dass nicht nur staatliche Stellen, sondern auch private Unternehmen dabei helfen dürfen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammenzubringen.

Definition

Seit 1994 ist es in Deutschland erlaubt, dass private Unternehmen Arbeitnehmer vermitteln. Vorher war dies ausschließlich Aufgabe der staatlichen Arbeitsvermittlung.

Wer als privater Vermittler tätig sein möchte, benötigt dafür eine offizielle Erlaubnis der zuständigen Behörde. Ohne diese Erlaubnis ist eine gewerbliche Arbeitsvermittlung nicht zulässig.

In der Praxis ist die private Arbeitsvermittlung bislang vor allem im Bereich leitender Angestellter bekannt. Ein typisches Beispiel ist das sogenannte Headhunting: Dabei werden Führungskräfte gezielt aus anderen Unternehmen angesprochen und für neue Stellen gewonnen.