In Kürze
Privatrechnung bezeichnet eine Rechnung, die von einer Privatperson außerhalb unternehmerischer Tätigkeit ausgestellt wird. Sie betrifft private Leistungen oder Verkäufe ohne Umsatzsteuerausweis.
Definition
Privatrechnung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie wird von einer natürlichen Person außerhalb einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit erstellt.
Eine Privatrechnung liegt vor, wenn Leistungen oder Gegenstände aus dem privaten Bereich entgeltlich übertragen werden. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit nicht nachhaltig, nicht unternehmerisch und nicht beruflich veranlasst ist.
Die Rechnung wird ohne Ausweis von Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer erstellt und enthält nur zivilrechtlich erforderliche Angaben.
Eine Privatrechnung begründet keine Unternehmereigenschaft im umsatzsteuerlichen Sinne und keinen Vorsteuerabzug beim Empfänger.
Rechtsgrundlagen ergeben sich insbesondere aus:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- einkommensteuerlichen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (EStG)
Die Ausstellung ist steuerlich relevant, wenn Einnahmen der Einkommensteuer unterliegen oder Freigrenzen überschritten werden.
Abzugrenzen ist die Privatrechnung von der Unternehmerrechnung, die im Rahmen einer nachhaltigen selbständigen Tätigkeit ausgestellt wird.
Die Einordnung ist in der Praxis bei gelegentlichen Verkäufen oder einmaligen Leistungen bedeutsam.