In Kürze
Das Persönliches Budget ermöglicht Menschen mit Behinderungen eine Geldleistung statt vorgegebener Sachleistungen. Es dient der selbstbestimmten Organisation notwendiger Unterstützungsleistungen.
Definition
Das Persönliches Budget ist ein sozialrechtliches Instrument zur individuellen Leistungsgewährung für Menschen mit Behinderungen. Es bezeichnet eine Geldleistung, mit der erforderliche Unterstützungsleistungen eigenverantwortlich beschafft werden.
Ein Persönliches Budget liegt vor, wenn ein festgestellter behinderungsbedingter Hilfebedarf regelmäßig und planbar besteht. Voraussetzung ist die verbindliche Festlegung von Förderzielen und Leistungsinhalten in einer Zielvereinbarung.
Die Ausgestaltung erfolgt einheitlich oder trägerübergreifend durch beteiligte Rehabilitationsträger.
Rechtsgrundlage ist:
- § 29 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
- Budgetverordnung (BudgetV)
Das Persönliches Budget begründet keinen Anspruch auf bestimmte Leistungserbringer oder konkrete Ausführungsformen.
Abzugrenzen ist das Persönliches Budget von:
- Sach- oder Dienstleistungen, die unmittelbar durch Leistungsträger erbracht werden
Die Verwendung unterliegt Nachweis- und Qualitätspflichten gegenüber den zuständigen Stellen.
Das Persönliches Budget hat praktische Bedeutung bei:
- Arbeitsassistenz
- Qualifizierungsmaßnahmen
- begleitender Unterstützung im Beschäftigungskontext