In Kürze
Externe Personalbeschaffung bedeutet, dass ein Unternehmen neue Mitarbeiter von außen sucht und einstellt — also nicht aus den eigenen Reihen. Sie bietet grundsätzlich mehr Möglichkeiten als die interne Suche.
Definition
Bei der externen Personalbeschaffung wendet sich ein Unternehmen an den Arbeitsmarkt außerhalb der eigenen Belegschaft. Man unterscheidet dabei zwei grundlegende Wege: den direkten und den indirekten Weg.
Direkte Wege sind solche, bei denen das Unternehmen unmittelbar mit Bewerbern in Kontakt tritt. Dazu gehören Stellenanzeigen, die Abwerbung von Fachkräften bei anderen Unternehmen, der Kontakt zu Universitäten und Fachhochschulen sowie Empfehlungen aus dem Verwandten- und Bekanntenkreis der eigenen Mitarbeiter.
Indirekte Wege laufen über Vermittler. Das können staatliche oder private Arbeitsvermittlungen, Personalberater, Arbeitnehmerüberlassungsbetriebe (auch Personalleasing genannt) oder sonstige Vermittler wie Verbände oder Banken sein.
Die Stellenanzeige ist dabei das wichtigste Instrument. Besonders bei der Suche nach Führungskräften wird häufig eine direkte Kontaktmöglichkeit angegeben, damit vorab geprüft werden kann, ob eine Bewerbung sinnvoll ist.
Die Abwerbung von Mitarbeitern aus anderen Unternehmen ist grundsätzlich erlaubt — jedoch darf niemand dazu gebracht werden, seinen bestehenden Vertrag zu brechen. Bei Spezialisten und Führungskräften gibt es oft eine Vertragsklausel, die eine Tätigkeit bei einem direkten Konkurrenten für eine bestimmte Zeit untersagt.
Zu den weiteren Möglichkeiten zählen die Auslagerung von Aufgaben an andere Unternehmen, die Nutzung von Zeitarbeitsfirmen sowie klassische Neueinstellungen — etwa von Berufseinsteigern, arbeitslosen Personen oder Fachkräften aus dem Ausland.