Personalumstrukturierung

In Kürze

Eine Personalumstrukturierung bezeichnet die gezielte Neuordnung der Belegschaft eines Unternehmens. Sie kann Versetzungen, Auslagerungen oder Entlassungen von Mitarbeitern zur Folge haben.

Definition

Grundlage jeder Personalumstrukturierung ist die sogenannte Personalstruktur — also die systematische Aufgliederung aller Beschäftigten eines Unternehmens nach bestimmten Merkmalen.

Dabei werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter typischerweise nach folgenden Gesichtspunkten eingeteilt:

  • Demografische Faktoren: Alter, Geschlecht, Wohnort
  • Organisatorische Faktoren: Abteilung, Betrieb, Niederlassung
  • Hierarchische Faktoren: Sachbearbeiter, Gruppenleiter, Abteilungsleiter
  • Qualifikationsfaktoren: Ausbildungsabschlüsse, angelernte oder ungelernte Tätigkeiten
  • Tätigkeitsfaktoren: z. B. Maschinenführer, Verwaltungsmitarbeiter, Vertreter
  • Statusfaktoren: Arbeiter, Angestellte, Auszubildende

Auf Basis dieser Struktur entscheidet das Unternehmen, wie es seine Belegschaft neu aufstellt. Im Rahmen einer Personalumstrukturierung werden in der Regel eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen ergriffen:

  • Versetzung von Mitarbeitern in andere Bereiche oder Standorte
  • Auslagerung (Outsourcing) von Aufgaben oder ganzen Abteilungen an externe Anbieter
  • Entlassung von Mitarbeitern

Für Arbeitnehmer ist es wichtig zu wissen, dass solche Maßnahmen arbeitsrechtliche Grenzen haben — etwa durch Kündigungsschutzregelungen oder Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats.