In Kürze
Eine Personalumstrukturierung bezeichnet die gezielte Neuordnung der Belegschaft eines Unternehmens. Sie kann Versetzungen, Auslagerungen oder Entlassungen von Mitarbeitern zur Folge haben.
Definition
Grundlage jeder Personalumstrukturierung ist die sogenannte Personalstruktur — also die systematische Aufgliederung aller Beschäftigten eines Unternehmens nach bestimmten Merkmalen.
Dabei werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter typischerweise nach folgenden Gesichtspunkten eingeteilt:
- Demografische Faktoren: Alter, Geschlecht, Wohnort
- Organisatorische Faktoren: Abteilung, Betrieb, Niederlassung
- Hierarchische Faktoren: Sachbearbeiter, Gruppenleiter, Abteilungsleiter
- Qualifikationsfaktoren: Ausbildungsabschlüsse, angelernte oder ungelernte Tätigkeiten
- Tätigkeitsfaktoren: z. B. Maschinenführer, Verwaltungsmitarbeiter, Vertreter
- Statusfaktoren: Arbeiter, Angestellte, Auszubildende
Auf Basis dieser Struktur entscheidet das Unternehmen, wie es seine Belegschaft neu aufstellt. Im Rahmen einer Personalumstrukturierung werden in der Regel eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen ergriffen:
- Versetzung von Mitarbeitern in andere Bereiche oder Standorte
- Auslagerung (Outsourcing) von Aufgaben oder ganzen Abteilungen an externe Anbieter
- Entlassung von Mitarbeitern
Für Arbeitnehmer ist es wichtig zu wissen, dass solche Maßnahmen arbeitsrechtliche Grenzen haben — etwa durch Kündigungsschutzregelungen oder Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats.