Personalfreisetzung

In Kürze

Personalfreisetzung bedeutet, dass ein Betrieb seinen Personalbestand anpasst, weil zu viele Mitarbeiter für die anfallende Arbeit vorhanden sind. Das muss nicht zwingend eine Kündigung bedeuten — es gibt viele mildere Wege.

Definition

Von Personalfreisetzung spricht man, wenn durch Rationalisierung, Automatisierung oder den Wegfall von Aufgaben mehr Mitarbeiter beschäftigt sind, als der Betrieb benötigt. Es entsteht eine sogenannte personelle Überdeckung.

Grundsätzlich unterscheidet man zwei Formen:

  • Partielle Freisetzung: Die Zahl der Mitarbeiter bleibt gleich, aber Arbeitszeit oder -umfang werden reduziert — zum Beispiel durch Kurzarbeit, Abbau von Überstunden oder eine dauerhafte Arbeitszeitverkürzung wie die 4-Tage-Woche.
  • Totale Freisetzung: Die Zahl der Mitarbeiter wird tatsächlich verringert — etwa durch einen Einstellungsstopp, Vorruhestand, Aufhebungsverträge, Einzelkündigungen oder Massenentlassungen.

Personalfreisetzung ist nicht gleichbedeutend mit Kündigung. Oft werden Mitarbeiter intern versetzt, oder der Personalbestand sinkt ganz natürlich durch Fluktuation, auslaufende Zeitverträge oder den Eintritt in den Ruhestand.

Kommt es dennoch zu Kündigungen, schreibt das Kündigungsschutzgesetz eine Sozialauswahl vor: Der Arbeitgeber muss soziale Gesichtspunkte wie Alter, Familienverhältnisse und Betriebszugehörigkeit berücksichtigen. In der Praxis werden dafür häufig Punktwertsysteme genutzt, die mit dem Betriebsrat in einer Betriebsvereinbarung abgestimmt werden.

Von einer Massenentlassung nach § 17 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) spricht man, wenn innerhalb eines Monats eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern entlassen wird:

  • Betriebe mit 21–59 Beschäftigten: mehr als 5 Entlassungen
  • Betriebe mit 60–499 Beschäftigten: mindestens 10 % der Belegschaft oder mehr als 25 Personen
  • Betriebe ab 500 Beschäftigten: mindestens 30 Personen

Jede größere Personalfreisetzung löst Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats aus. Für den Betrieb selbst können Folgen wie Wissensverlust, ein schlechteres Betriebsklima und Imageschäden entstehen.