Provision

In Kürze

Eine Provision (auch Verkaufsprämie) ist ein variabler Bestandteil des Arbeitsentgelts. Sie gilt als laufendes Arbeitseinkommen und ist damit beitragspflichtig in der Sozialversicherung.

Definition

Provisionen sind leistungsabhängige Vergütungen, die Arbeitnehmer zusätzlich zum Grundgehalt erhalten — zum Beispiel für erzielte Verkäufe. Da sie zum laufenden Arbeitsentgelt zählen, müssen auf sie Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden.

Wann werden Beiträge fällig? Grundsätzlich gehört eine Provision zu dem Abrechnungszeitraum, in dem sie verdient wurde — nicht unbedingt zu dem, in dem sie ausgezahlt wird. Wird sie verspätet ausgezahlt, kann eine nachträgliche Korrektur der Beitragsberechnung nötig sein.

Vereinfachungsregel bei monatlicher Zahlung: Werden Provisionen regelmäßig monatlich ausgezahlt, darf der Arbeitgeber sie zur Vereinfachung dem Monat der tatsächlichen Auszahlung zuordnen — auch wenn sie zeitversetzt gezahlt werden.

Quartalszahlungen und längere Zeiträume: Werden Provisionen seltener als monatlich ausgezahlt (z. B. quartalsweise), müssen sie gleichmäßig auf die Monate verteilt werden, für die sie bestimmt sind.

Zahlung nach Ende des Arbeitsverhältnisses: Erhält ein Arbeitnehmer eine Provision erst nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, wird sie dem letzten Abrechnungszeitraum zugeordnet — bei längeren Zahlungsintervallen entsprechend auf die letzten Abrechnungszeiträume aufgeteilt.

Voraussichtliche Beitragshöhe: Seit 2006 sind Sozialversicherungsbeiträge bereits am drittletzten Bankarbeitstag eines Monats in voraussichtlicher Höhe fällig. Dabei müssen auch variable Entgeltbestandteile wie Provisionen einbezogen werden.