In Kürze
Personalleasing bedeutet, dass ein Unternehmen seine Arbeitnehmer vorübergehend an ein anderes Unternehmen verleiht. Der Begriff ist auch als Leiharbeit, Arbeitnehmerüberlassung oder Zeitarbeit bekannt.
Definition
Beim Personalleasing gibt es drei Beteiligte: den Verleiher (das Unternehmen, das den Arbeitnehmer beschäftigt), den Leiharbeitnehmer und den Entleiher (das Unternehmen, das den Arbeitnehmer vorübergehend einsetzt). Das Arbeitsverhältnis zwischen Verleiher und Arbeitnehmer bleibt dabei bestehen. Zwischen Verleiher und Entleiher wird in der Regel ein zeitlich befristeter Vertrag geschlossen.
Unternehmen nutzen Personalleasing vor allem, um kurzfristigen Mehrbedarf an Personal zu decken — zum Beispiel bei Auftragsspitzen oder wenn Stammkräfte ausfallen. Dabei entfallen die üblichen Kosten einer regulären Neueinstellung.
Vorteile für den Entleihbetrieb sind unter anderem:
- Schnelle Überbrückung von personellen Engpässen
- Ausgleich von Produktivitätsverlusten durch Ausfälle in der Stammbelegschaft
- Geringere Kosten bei der Personalbeschaffung
- Verlagerung des Beschäftigungsrisikos bei schwankender Auftragslage
Nachteile können sein:
- Spannungen mit der Stammbelegschaft und ein schlechteres Betriebsklima
- Höhere Kosten bei längerer Einsatzdauer
- Schwächung des Zusammengehörigkeitsgefühls im Betrieb durch betriebsfremde Mitarbeiter
In Deutschland ist die Arbeitnehmerüberlassung gesetzlich geregelt durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Es legt fest, unter welchen Bedingungen Leiharbeit zulässig ist und welche Rechte Leiharbeitnehmer haben.