Personalkredit

In Kürze

Ein Personalkredit basiert auf persönlicher Kreditwürdigkeit und verzichtet grundsätzlich auf besondere Sicherheiten. Er wird im Kreditwesen als Darlehen zur flexiblen Finanzierung eingesetzt.

Definition

Der Personalkredit ist ein Begriff des Kreditwesens ohne sachenrechtliche Sicherheiten, der auf persönlicher Bonität beruht. Er wird regelmäßig allein aufgrund individueller Kreditwürdigkeit gewährt.

Ein Personalkredit liegt vor, wenn keine dinglichen Sicherheiten festgelegt sind und die Bonitätsprüfung maßgeblich ist. Die Rückzahlungsverpflichtung ergibt sich aus vertraglich bestimmten Konditionen und der persönlichen Leistungsfähigkeit.

Rechtsgrundlagen ergeben sich aus den allgemeinen schuldrechtlichen Regeln des Darlehensvertrags im Zivilrecht. Der Personalkredit begründet keine gesetzliche Verpflichtung zur Kreditgewährung durch Kreditinstitute im Einzelfall.

Der Personalkredit unterscheidet sich vom Realkredit durch fehlende Besicherung mit Grundpfandrechten. In der Praxis dient diese Kreditform der flexiblen Finanzierung ohne Stellung werthaltiger Sicherheiten.

Das Ausfallrisiko wird durch Zinsgestaltung und laufende Überwachung der wirtschaftlichen Verhältnisse adressiert. Kreditgeber berücksichtigen Einkommenslage, Vermögenssituation und Zahlungsverhalten bei der laufenden Bewertung des Schuldners.

Die Ausgestaltung kann befristete Laufzeiten, variable Zinssätze und unterschiedliche Rückzahlungsmodalitäten vertraglich vorsehen. Eine persönliche Haftung des Schuldners steht unabhängig von zusätzlichen Sicherungsabreden im Vordergrund.