Personalleasing

In Kürze

Personalleasing bezeichnet die zeitlich begrenzte Überlassung von Arbeitnehmern an Dritte. Grundlage ist ein Dreiecksverhältnis zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Einsatzunternehmen.

Definition

Personalleasing ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er beschreibt die entgeltliche Überlassung von Arbeitnehmern durch einen Arbeitgeber an einen Dritten zur Arbeitsleistung.

Das Modell liegt vor, wenn ein Arbeitsverhältnis mit dem Verleiher besteht und der Einsatz zeitlich bestimmt ist.

Voraussetzung ist die organisatorische Eingliederung des Arbeitnehmers in den Betrieb des Entleihers während der Überlassung.

Die Weisungsbefugnis zur Arbeitsausführung wird funktional vom Entleiher ausgeübt, während das Arbeitsverhältnis fortbesteht.

Rechtsgrundlage ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), das Erlaubnis, Gleichstellung und Überlassungsdauer regelt.

Eine eigenständige Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Entleiher erfolgt nicht.

Abzugrenzen ist Personalleasing von:

  • Werkvertrag durch fehlende Erfolgsverpflichtung
  • persönliche Arbeitsleistung

In der Praxis dient diese Form der flexiblen Deckung eines vorübergehenden Personalbedarfs in Unternehmen.