Personalleasing

Personalleasing — auch bekannt als Leiharbeit, Arbeitnehmerüberlassung oder Zeitarbeit — bezeichnet die vorübergehende Überlassung von Arbeitnehmern durch einen Arbeitgeber an ein anderes Unternehmen. Grundlage ist ein Dreiecksverhältnis zwischen Verleiher, Leiharbeitnehmer und Entleiher.

In Kürze

Personalleasing — auch bekannt als Leiharbeit, Arbeitnehmerüberlassung oder Zeitarbeit — bezeichnet die vorübergehende Überlassung von Arbeitnehmern durch einen Arbeitgeber an ein anderes Unternehmen. Grundlage ist ein Dreiecksverhältnis zwischen Verleiher, Leiharbeitnehmer und Entleiher.

Definition

Beim Personalleasing sind drei Parteien beteiligt: der Verleiher (das Unternehmen, das den Arbeitnehmer beschäftigt), der Leiharbeitnehmer und der Entleiher (das Unternehmen, das den Arbeitnehmer vorübergehend einsetzt). Das Arbeitsverhältnis zwischen Verleiher und Arbeitnehmer bleibt während des gesamten Einsatzes bestehen. Zwischen Verleiher und Entleiher wird in der Regel ein zeitlich befristeter Vertrag geschlossen.

Während des Einsatzes wird der Leiharbeitnehmer organisatorisch in den Betrieb des Entleihers eingegliedert. Die Weisungsbefugnis zur Arbeitsausführung übt funktional der Entleiher aus. Ein eigenständiges Arbeitsverhältnis zwischen Leiharbeitnehmer und Entleiher entsteht dabei nicht.

Rechtsgrundlage ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), das regelt, unter welchen Bedingungen Leiharbeit zulässig ist, welche Erlaubnispflichten bestehen, wie die Gleichstellung der Leiharbeitnehmer sichergestellt wird und welche Höchstdauer für Überlassungen gilt.

Abzugrenzen ist Personalleasing vom Werkvertrag: Beim Werkvertrag schuldet der Auftragnehmer einen bestimmten Erfolg, beim Personalleasing hingegen lediglich die persönliche Arbeitsleistung des Arbeitnehmers.

Unternehmen nutzen Personalleasing vor allem, um kurzfristigen Mehrbedarf zu decken — etwa bei Auftragsspitzen oder beim Ausfall von Stammkräften. Vorteile für den Entleihbetrieb sind:

  • Schnelle Überbrückung von personellen Engpässen
  • Ausgleich von Produktivitätsverlusten durch Ausfälle in der Stammbelegschaft
  • Geringere Kosten bei der Personalbeschaffung im Vergleich zur regulären Neueinstellung
  • Verlagerung des Beschäftigungsrisikos bei schwankender Auftragslage

Nachteile können sein:

  • Spannungen mit der Stammbelegschaft und ein schlechteres Betriebsklima
  • Schwächung des Zusammengehörigkeitsgefühls durch betriebsfremde Mitarbeiter
  • Höhere Kosten bei längerer Einsatzdauer

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