Personalfragebogen

In Kürze

Der Personalfragebogen dient der systematischen Erhebung personenbezogener Angaben im Beschäftigungskontext. Er wird standardisiert eingesetzt und unterliegt besonderen arbeitsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Anforderungen.

Definition

Der Personalfragebogen ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur standardisierten Erhebung personenbezogener Informationen von Bewerbern oder Beschäftigten. Er umfasst formularmäßig festgelegte Fragen zu persönlichen Verhältnissen, Qualifikationen, Kenntnissen, Fähigkeiten und beschäftigungsbezogenen Umständen.

Der Personalfragebogen liegt vor, wenn Fragen nach einem einheitlichen Schema schriftlich, elektronisch oder strukturiert mündlich erhoben werden. Voraussetzung ist, dass die erfassten Angaben einen objektiven Bezug zum bestehenden oder angestrebten Beschäftigungsverhältnis aufweisen.

Die Inhalte müssen auf solche Informationen beschränkt sein, für die ein berechtigtes arbeitsbezogenes Auskunftsinteresse besteht.

Die Einführung und jede inhaltliche Änderung eines Personalfragebogens bedürfen der Zustimmung des Betriebsrats.

Rechtsgrundlage hierfür ist:

  • § 94 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

Ohne diese Zustimmung ist eine Verwendung gegenüber Arbeitnehmern rechtlich unzulässig. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einführung eines Personalfragebogens besteht nicht.

Abzugrenzen ist der Personalfragebogen von:

  • dem individuellen Arbeitsvertrag
  • allgemeinen Beurteilungsgrundsätzen

In der betrieblichen Praxis dient er der Personalplanung, der Personalverwaltung und der Vorbereitung personeller Entscheidungen.