Personalfragebogen

Ein Personalfragebogen ist ein standardisiertes Formular zur Erhebung personenbezogener Angaben von Bewerbern oder Beschäftigten. Der Arbeitgeber darf darin nur Fragen stellen, die einen sachlichen Bezug zur Stelle oder zum Beschäftigungsverhältnis haben — und braucht dafür die Zustimmung des Betriebsrats.

In Kürze

Ein Personalfragebogen ist ein standardisiertes Formular zur Erhebung personenbezogener Angaben von Bewerbern oder Beschäftigten. Der Arbeitgeber darf darin nur Fragen stellen, die einen sachlichen Bezug zur Stelle oder zum Beschäftigungsverhältnis haben — und braucht dafür die Zustimmung des Betriebsrats.

Definition

Der Personalfragebogen — auch Einstellungsfragebogen genannt — ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur formularmäßigen Erhebung von Informationen über Bewerber oder Beschäftigte. Er erfasst Angaben zu persönlichen Verhältnissen, Kontaktdaten, Schul- und Berufsausbildung, beruflichen Erfahrungen sowie Kenntnissen und Fähigkeiten.

Ein wesentlicher Vorteil standardisierter Fragebögen: Alle Bewerber erhalten dieselben Fragen — unabhängig davon, wer das Gespräch führt. Häufig wird der Fragebogen bereits vor dem Vorstellungsgespräch zugesandt, damit sich der Arbeitgeber einen ersten Überblick verschaffen und eine Vorauswahl treffen kann.

Die Inhalte müssen auf Informationen beschränkt sein, für die ein berechtigtes arbeitsbezogenes Auskunftsinteresse besteht. Zulässige Fragen betreffen insbesondere:

  • Persönliche Angaben und Kontaktdaten
  • Schul- und Berufsausbildung
  • Berufliche Erfahrungen und Kenntnisse

Fragen, die die Privatsphäre verletzen oder keinen sachlichen Bezug zur Stelle haben, sind unzulässig. Bewerber dürfen auf solche unzulässigen Fragen folgenlos unwahre Angaben machen. Wahrheitswidrige Antworten auf zulässige Fragen können dagegen schwerwiegende Folgen haben: Der Arbeitgeber kann den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.

Mitbestimmung des Betriebsrats: Laut § 94 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bedürfen die Einführung und jede inhaltliche Änderung eines Personalfragebogens der Zustimmung des Betriebsrats. Einigen sich beide Seiten nicht, entscheidet eine Einigungsstelle — deren Spruch ersetzt dann die Einigung. Ohne diese Zustimmung ist die Verwendung des Fragebogens gegenüber Arbeitnehmern rechtlich unzulässig.

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einführung eines Personalfragebogens besteht nicht. Abzugrenzen ist er vom individuellen Arbeitsvertrag sowie von allgemeinen Beurteilungsgrundsätzen. In der betrieblichen Praxis dient er der Personalplanung, der Personalverwaltung und der Vorbereitung personeller Entscheidungen.

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