In Kürze
Personalentwicklungsprogramme brauchen die Zustimmung der Führungsebenen und müssen mit dem Betriebs- oder Personalrat abgestimmt werden. Externe Fachleute können das Angebot sinnvoll ergänzen.
Definition
Ein Personalentwicklungsprogramm wird nicht allein von der Personalabteilung beschlossen. Es braucht die Zustimmung der zuständigen Führungsebene — erst dann wird es verbindlich. Je nach Reichweite des Programms ist das die Unternehmensleitung, eine Bereichsleitung oder eine einzelne Abteilung.
Außerdem ist die Einbindung des Betriebs- oder Personalrats gesetzlich vorgeschrieben und auch inhaltlich sinnvoll. Der Betriebs- oder Personalrat schützt die Interessen der Beschäftigten und kann helfen, Maßnahmen verständlich zu vermitteln und Akzeptanz zu fördern. Eine offene Informationspolitik stärkt das Vertrauen im Betrieb.
Wenn ein Unternehmen intern nicht über ausreichende Kapazitäten oder Kenntnisse verfügt, können externe Experten hinzugezogen werden. Ihr Vorteil: Sie bringen Fachwissen und einen betriebsübergreifenden Blick mit — das verhindert Betriebsblindheit. Wichtig ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen internen und externen Fachkräften.
Bestimmte Weiterbildungsabschlüsse können durch anerkannte Zertifizierungsstellen bestätigt werden, etwa durch Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern — zum Beispiel in Form von Fremdsprachendiplomen oder Fachpässen.