Personalforschung

In Kürze

Personalforschung bezeichnet die systematische Erhebung und Analyse von Informationen über Mitarbeiter und den Arbeitsmarkt. Die Ergebnisse helfen Unternehmen, ihre Personalpolitik und Personalplanung gezielt zu gestalten.

Definition

Personalforschung ist die gezielte Beobachtung, Erhebung und Auswertung von Daten rund um das Personal eines Unternehmens. Dabei geht es sowohl um die Anzahl als auch um die Qualifikation von Mitarbeitern — heute und in der Zukunft.

Man unterscheidet zwei Bereiche:

  • Interne Personalforschung: Sie untersucht Faktoren innerhalb des Unternehmens, zum Beispiel Fehlzeiten, Alters- und Qualifikationsstrukturen oder den Führungsstil.
  • Externe Personalforschung: Sie beobachtet gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen außerhalb des Unternehmens, etwa den demografischen Wandel oder die Arbeitsmarktlage.

Typische Methoden sind Mitarbeiterbefragungen, Mitarbeiterbeurteilungen und das betriebliche Vorschlagswesen. Die Auswertung erfolgt mit Werkzeugen aus der Statistik und der empirischen Sozialforschung.

Die Ergebnisse der Personalforschung fließen unter anderem in die Personalplanung, das Personalmarketing und die Personalentwicklung ein. Befragungen können viele Themen abdecken, zum Beispiel Mitarbeiterzufriedenheit, Führungseffektivität, Gesundheitsschutz oder Unternehmenskultur.

Für Arbeitnehmer wichtig: Bei der Personalforschung gelten strenge Datenschutzregeln. Außerdem hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrechte. Relevante gesetzliche Grundlagen sind:

  • § 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) — Datenschutz bei der Erhebung personenbezogener Daten
  • §§ 87, 94, 95 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) — Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats