Patent

In Kürze

Ein Patent ist ein staatlich verliehenes Schutzrecht für technische Erfindungen. Es gewährt dem Inhaber ein zeitlich begrenztes Ausschließlichkeitsrecht.

Definition

Der Begriff Patent bezeichnet ein hoheitlich erteiltes Ausschließlichkeitsrecht an einer technischen Erfindung. Es gewährt dem Berechtigten die ausschließliche Nutzung einer technischen Lehre für einen begrenzten Zeitraum.

Voraussetzung ist, dass die Erfindung neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar ist. Die Schutzwirkung entsteht nach Anmeldung und erfolgreicher Prüfung durch die zuständige Behörde.

Rechtsgrundlage ist das Patentgesetz (PatG), insbesondere:

  • § 1 PatG

Ein Patent berechtigt zur Herstellung, Benutzung und wirtschaftlichen Verwertung des geschützten Gegenstands. Es umfasst sowohl Erzeugnisse als auch Verfahren mit technischem Charakter.

Das Schutzrecht ist zeitlich befristet und endet spätestens zwanzig Jahre nach dem Anmeldetag. Ein Patent begründet keinen Schutz für bloße Entdeckungen, Theorien oder ästhetische Gestaltungen.

Abzugrenzen ist das Patent vom Gebrauchsmuster dadurch, dass eine materielle Prüfung der Schutzvoraussetzungen erfolgt.

In der Praxis dient das Patent der rechtlichen Absicherung technischer Innovationen im Wettbewerb.