Personalwirtschaft

Personalwirtschaft bezeichnet den betrieblichen Funktionsbereich, der sich systematisch mit allen Aufgaben rund um die Beschäftigten eines Unternehmens befasst — von der Einstellung über die Entwicklung bis zur Abrechnung. Sie sichert den bedarfsgerechten und rechtskonformen Personaleinsatz.

In Kürze

Personalwirtschaft bezeichnet den betrieblichen Funktionsbereich, der sich systematisch mit allen Aufgaben rund um die Beschäftigten eines Unternehmens befasst — von der Einstellung über die Entwicklung bis zur Abrechnung. Sie sichert den bedarfsgerechten und rechtskonformen Personaleinsatz.

Definition

Der Begriff Personalwirtschaft hat zwei Bedeutungen: Zum einen steht er für ein wissenschaftliches Fachgebiet der Betriebswirtschaft, das sich systematisch mit Beschäftigten in Unternehmen auseinandersetzt. Zum anderen beschreibt er einen konkreten Arbeitsbereich innerhalb eines Unternehmens, der alle personalbezogenen Aufgaben übernimmt.

In der Praxis wird Personalwirtschaft häufig gleichbedeutend mit Personalwesen, Personalmanagement oder Human Resource Management (HRM) verwendet. Der Schwerpunkt hat sich dabei verschoben: Heute geht es nicht nur um Verwaltung, sondern auch um die gezielte Förderung und Weiterentwicklung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Innerhalb eines Unternehmens sind verschiedene Akteure beteiligt: Die Personalabteilung erledigt administrative Aufgaben wie Lohnabrechnung und Personalakten. Führungskräfte und Unternehmensleitung übernehmen personalpolitische und führungsbezogene Aufgaben. Der Betriebsrat wirkt bei vielen personalwirtschaftlichen Entscheidungen mit und vertritt die Interessen der Belegschaft.

Eine eigenständige rechtliche Anspruchsgrundlage für Arbeitnehmer wird durch die Personalwirtschaft als solche nicht begründet. Abzugrenzen ist sie von der Personalführung, die auf die unmittelbare Verhaltenssteuerung einzelner Beschäftigter gerichtet ist.

Die wichtigsten Aufgabenbereiche im Überblick:

  • Personalplanung: Ermittlung des künftigen Personalbedarfs nach quantitativen und qualitativen Kriterien
  • Personalbeschaffung: Suche und Auswahl neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter — intern (z. B. Versetzung, Beförderung) oder extern (z. B. Stellenanzeigen, Arbeitsagenturen)
  • Personalentwicklung: Aus- und Weiterbildung, Coaching, Förderung von Fach- und Führungskompetenzen
  • Personalführung: Unternehmenskultur, Führungsstil, Motivation und Anreizsysteme
  • Personalverwaltung: Führung von Personalakten, Lohn- und Gehaltsabrechnung, Mitarbeiterinformation
  • Personalcontrolling: Überwachung von Personalkosten, Fluktuation und Arbeitsproduktivität
  • Personalbetreuung: Soziale Leistungen und Serviceangebote für Beschäftigte
  • Personalfreisetzung: Geordneter Abbau von Personalkapazitäten im Rahmen gesetzlicher Vorgaben

Die Personalwirtschaft folgt zwei grundlegenden Prinzipien: dem Wirtschaftlichkeitsprinzip (optimales Verhältnis von Personalkosten und Arbeitsleistung) und dem Humanitätsprinzip (der Mensch steht im Mittelpunkt, Arbeitsbedingungen werden an seinen Bedürfnissen ausgerichtet).

In Deutschland muss sich die Personalwirtschaft eng am Arbeitsrecht orientieren. Unterschieden wird zwischen dem individuellen Arbeitsrecht (Rechtsbeziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber) und dem kollektiven Arbeitsrecht (Regelungen zwischen Betriebsrat, Gewerkschaften und Arbeitgebern). Wichtige Rechtsgrundlagen sind:

  • BGB, HGB — Arbeitsvertragsrecht
  • Mutterschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz — Arbeitsschutzrecht
  • Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) — Mitbestimmungsrecht
  • Tarifvertragsgesetz (TVG) — Tarifvertragsrecht

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