Personalwirtschaft

In Kürze

Personalwirtschaft bezeichnet den systematischen Umgang eines Unternehmens mit seinen Arbeitskräften. Sie strukturiert den Personaleinsatz zur Sicherstellung betrieblicher Leistungsfähigkeit.

Definition

Personalwirtschaft ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der die betriebliche Organisation des Umgangs mit Arbeitskräften beschreibt. Sie umfasst die Gesamtheit dauerhaft angelegter Maßnahmen zur Sicherstellung personeller Leistungsfähigkeit.

Der Gegenstand der Personalwirtschaft umfasst Planung, Beschaffung, Einsatz, Entwicklung, Entlohnung und Freisetzung von Arbeitnehmern im Unternehmen. Personalwirtschaft liegt vor, wenn personelle Ressourcen nach quantitativen und qualitativen Kriterien systematisch disponiert werden.

Vorausgesetzt ist eine organisatorische Zuständigkeit für personalbezogene Entscheidungen innerhalb der Unternehmensstruktur. Die Tätigkeit bewegt sich innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

Eine eigenständige rechtliche Anspruchsgrundlage für Arbeitnehmer wird durch die Personalwirtschaft nicht begründet. Abzugrenzen ist die Personalwirtschaft von:

  • Personalführung, die auf unmittelbare Verhaltenssteuerung einzelner Beschäftigter gerichtet ist.

In der Praxis dient die Personalwirtschaft der kontinuierlichen Sicherstellung eines bedarfsgerechten und rechtskonformen Personaleinsatzes.