In Kürze
Prävention umfasst alle vorbeugenden Maßnahmen im Gesundheitsbereich, die verhindern sollen, dass Krankheiten entstehen, früh erkannt werden oder sich verschlimmern. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist gesetzlich verpflichtet, solche Maßnahmen zu fördern.
Definition
Prävention bedeutet im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung: vorbeugen, bevor eine Krankheit entsteht oder schlimmer wird. Das Präventionsgesetz vom 17. Juli 2015 hat diesen Bereich gestärkt und betont, dass Versicherte ihre eigene Gesundheit aktiv mitgestalten sollen.
Man unterscheidet drei Arten von Prävention:
- Primäre Prävention: Gesundheitsschädliche Faktoren werden von vornherein ausgeschaltet — zum Beispiel durch Impfungen oder gesundheitsfördernde Kurse.
- Sekundäre Prävention: Erkrankungen werden so früh wie möglich erkannt — zum Beispiel durch Vorsorgeuntersuchungen.
- Tertiäre Prävention: Bei bereits bestehenden Erkrankungen sollen Folgeschäden gemildert, Rückfälle verhindert und eine Verschlimmerung vermieden werden.
Die GKV bietet im Rahmen der Prävention verschiedene Leistungen an. Die rechtliche Grundlage findet sich in den §§ 20 ff. SGB V (Fünftes Sozialgesetzbuch). Dazu gehören unter anderem Maßnahmen zur Krankheitsverhütung, betriebliche Gesundheitsförderung, Schutzimpfungen, Zahnprophylaxe sowie medizinische Vorsorgeleistungen.