Personengesellschaft

In Kürze

Eine Personengesellschaft ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Personen, die gemeinsam unternehmerisch tätig sind. Im Mittelpunkt steht nicht das Kapital, sondern die Person des Gesellschafters.

Definition

Personengesellschaften sind eine typische Rechtsform für mittelständische Unternehmen. Anders als eine Kapitalgesellschaft ist eine Personengesellschaft keine juristische Person — sie kann also nicht selbst Trägerin von Rechten und Pflichten sein wie etwa eine GmbH.

Zu den wichtigsten Formen zählen:

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Partnerschaftsgesellschaft (PartG) – nur für Freiberufler, seit 1995
  • Atypische stille Gesellschaft

Die Gesellschafter arbeiten in der Regel aktiv im Unternehmen mit und haften grundsätzlich auch mit ihrem privaten Vermögen. Abstimmungen erfolgen meist nach Köpfen, nicht nach Anteilsgröße. Die Beteiligung ist in der Regel nicht übertragbar.

Steuerlich ist die Personengesellschaft selbst nicht steuerpflichtig. Stattdessen versteuern die einzelnen Gesellschafter ihren Anteil am Gewinn über ihre persönliche Einkommensteuer. Der gemeinsame Gewinn oder Verlust wird durch einen einheitlichen Feststellungsbescheid des Finanzamts festgestellt und dann auf die Gesellschafter verteilt.

Dabei fallen bei den Gesellschaftern Personensteuern an — zum Beispiel Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Bei Gewerbesteuer, Lohnsteuer und Umsatzsteuer gelten keine Besonderheiten gegenüber anderen Unternehmensformen.