In Kürze
Personenbezogene Daten umfassen alle Informationen mit Bezug zu einer bestimmten oder bestimmbaren Person. Der Begriff ist zentral für den rechtmäßigen Umgang mit Beschäftigtendaten.
Definition
Personenbezogene Daten ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der dem Datenschutzrecht im Beschäftigungskontext zugeordnet ist. Er bezeichnet alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.
Erfasst werden sowohl objektive Sachangaben als auch subjektive Merkmale, die die individuelle Identität betreffen. Der Personenbezug liegt vor, wenn Angaben allein oder verknüpft eine eindeutige Zuordnung ermöglichen.
Unerheblich ist, ob die Identifizierung unmittelbar oder mittelbar durch Zusatzwissen Dritter erfolgt.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- Art. 4 Nr. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- § 26 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Im Beschäftigungsverhältnis konkretisiert § 26 BDSG die zulässige Verarbeitung für arbeitsbezogene Zwecke.
Personenbezogene Daten begründen keinen eigenständigen Anspruch auf Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung rechtlich.
Abzugrenzen sind personenbezogene Daten von:
- anonymisierten Informationen, bei denen eine Identifizierung dauerhaft ausgeschlossen ist
Der Begriff steuert im Arbeitsverhältnis die Zulässigkeit betrieblicher Datenverarbeitung und Kontrollmaßnahmen maßgeblich.
Betriebsräte und Arbeitgeber richten interne Prozesse verbindlich an diesen rechtlichen Vorgaben aus.