In Kürze
Die Pendlerpauschale ist eine steuerliche Pauschale für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Sie mindert als Werbungskosten das zu versteuernde Einkommen.
Definition
Die Pendlerpauschale ist ein einkommensteuerrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet die pauschalierte steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.
Die Pendlerpauschale liegt vor, wenn Arbeitnehmer oder andere Erwerbstätige Arbeitstage mit einer regelmäßigen Tätigkeitsstätte nachweisen.
Voraussetzung ist, dass ausschließlich die einfache Entfernung maßgeblich angesetzt wird, unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel.
Rechtsgrundlage ist:
- § 9 Einkommensteuergesetz (EStG)
Dieser normiert die Entfernungspauschale als Werbungskosten. Nach § 9 EStG werden pauschale Kilometersätze je Arbeitstag angesetzt und gesetzlich begrenzt.
Die Pendlerpauschale begründet keinen Anspruch auf Kostenerstattung durch den Arbeitgeber.
Abzugrenzen ist die Pendlerpauschale von der steuerlichen Berücksichtigung tatsächlicher Reisekosten bei Auswärtstätigkeiten.
In der steuerlichen Praxis dient die Pendlerpauschale der typisierenden Entlastung berufsbedingter Wegekosten.