Pausenregelung

In Kürze

Die Pausenregelung bestimmt verbindlich Dauer und Lage gesetzlicher oder kollektiv geregelter Arbeitsunterbrechungen. Sie strukturiert die tägliche Arbeitszeit ohne Arbeitspflicht.

Definition

Pausenregelung ist ein arbeitszeitrechtliches Instrument zur Festlegung von Ruhepausen.

Sie bezeichnet die verbindliche Festlegung von Dauer und zeitlicher Lage von Ruhepausen innerhalb der täglichen Arbeitszeit.

Pausenregelung liegt objektiv vor, wenn Arbeitsunterbrechungen im Voraus bestimmt sind und der Erholung sowie der Einnahme von Mahlzeiten dienen.

Voraussetzung ist, dass Arbeitnehmer während der festgelegten Zeit vollständig von Arbeitsleistung und Arbeitsbereitschaft freigestellt sind.

Rechtsgrundlagen sind insbesondere:

  • § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • § 11 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) für Jugendliche

Nach diesen Vorschriften werden Mindestdauer und Aufteilung der Pausen verbindlich vorgegeben.

Die Pausenregelung begründet keinen Anspruch auf Vergütung der Pausenzeit.

Abzugrenzen ist die Pausenregelung von der gesetzlichen Ruhezeit nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit.

In der betrieblichen Praxis gewährleistet die Pausenregelung die Einhaltung zwingender arbeitszeitrechtlicher Schutzvorgaben.