Personengruppenschlüssel

In Kürze

Der Personengruppenschlüssel ist eine Zahlenkombination, mit der Arbeitgeber den Status eines Beschäftigten bei Meldungen zur Sozialversicherung angeben.

Definition

In der Sozialversicherung sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Beschäftigten zu melden. Grundlage dafür ist die Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (DEÜV).

Für jede Meldung muss der Arbeitgeber angeben, zu welcher Personengruppe ein Beschäftigter gehört — zum Beispiel ob es sich um einen regulär sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, einen Auszubildenden oder einen Minijobber handelt.

Diese Zuordnung erfolgt über den Personengruppenschlüssel: eine festgelegte Schlüsselzahl, die die Art des Beschäftigungsverhältnisses eindeutig kennzeichnet. Er ist Bestandteil jeder Meldung, die der Arbeitgeber an die Sozialversicherungsträger übermittelt.