In Kürze
Das Produktsicherheitsgesetz regelt die Sicherheit von Produkten im Rahmen einer gewerblichen Marktbereitstellung. Es verpflichtet Wirtschaftsakteure zur Einhaltung verbindlicher Sicherheitsanforderungen.
Definition
Das Produktsicherheitsgesetz ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Es bezeichnet das öffentlich-rechtliche Regelungsinstrument zur Gewährleistung der Sicherheit von Produkten im geschäftlichen Verkehr.
Das Gesetz erfasst das Bereitstellen, Ausstellen und die erstmalige Verwendung von Produkten im Rahmen einer Geschäftstätigkeit. Der Tatbestand liegt vor, wenn Produkte entgeltlich oder unentgeltlich auf dem Markt verfügbar gemacht werden.
Maßgeblich ist die objektive Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung vorhersehbarer und bestimmungsgemäßer Verwendung. Das Produktsicherheitsgesetz verpflichtet Hersteller, Einführer und Händler zur Einhaltung definierter Sicherheitsanforderungen.
Rechtsgrundlage ist das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Es gilt subsidiär, soweit keine spezielleren gesetzlichen Regelungen vorrangig anwendbar sind. Eine unmittelbare Regelung der Nutzung bereits bereitgestellter Produkte ist nicht vorgesehen.
Abzugrenzen ist das Produktsicherheitsgesetz vom Produkthaftungsrecht, das an Schadenseintritte anknüpft.
In der betrieblichen Praxis beeinflusst das Produktsicherheitsgesetz Organisation, Beschaffung und Einsatz technischer Arbeitsmittel.