In Kürze
Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) legt fest, dass Produkte auf dem deutschen und europäischen Markt bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen. Es schützt Verbraucher und Arbeitnehmer vor gefährlichen Produkten.
Definition
Produktsicherheit bezeichnet die gesetzliche Pflicht, nur sichere Produkte auf dem Markt bereitzustellen. In Deutschland regelt das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) diese Anforderungen. Es gilt für alle Produkte, die für Verbraucher bestimmt sind oder von ihnen genutzt werden könnten – auch wenn sie ursprünglich nicht für sie gedacht waren.
Das ProdSG verpflichtet verschiedene Beteiligte zu konkreten Maßnahmen:
- Hersteller, Bevollmächtigte und Einführer müssen Verbraucher über Risiken informieren, ihre Produkte kennzeichnen, Behörden bei Gefahrenhinweisen frühzeitig informieren und bereits verkaufte Produkte weiter beobachten.
- Händler dürfen keine Produkte anbieten, von denen sie wissen oder wissen müssten, dass diese unsicher sind.
- Behörden sind zur systematischen Marktüberwachung verpflichtet. Sie können Produkte prüfen, warnen, verbieten, zurückrufen lassen oder im äußersten Fall unschädlich machen.
Zwei wichtige Kennzeichen helfen Verbrauchern bei der Orientierung:
- GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit): Ein freiwilliges Zeichen, das eine unabhängige Stelle vergibt. Es gilt höchstens fünf Jahre und zeigt, dass das Produkt geprüft wurde. Behörden gehen bei GS-gekennzeichneten Produkten grundsätzlich von deren Unbedenklichkeit aus.
- CE-Kennzeichnung: Dieses Zeichen erklärt, dass ein Produkt die EU-weit geltenden Sicherheitsanforderungen einer bestimmten Produktrichtlinie erfüllt. Es ist nur für bestimmte, gesetzlich geregelte Produktgruppen vorgesehen – nicht für allgemeine Verbraucherprodukte.
Das ProdSG verpflichtet außerdem die Behörden, gemeinsam mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die Öffentlichkeit über Produktgefahren zu informieren – zum Beispiel durch Rückrufmeldungen.