Praktikant

In Kürze

Ein Praktikant absolviert eine befristete berufspraktische Tätigkeit, um Theorie und Praxis zu verbinden. Je nach Art des Praktikums gelten unterschiedliche Regeln für Mindestlohn und Sozialversicherung.

Definition

Viele Studien- und Ausbildungsordnungen schreiben ein Praktikum vor, damit Studierende oder Auszubildende das theoretisch Gelernte in der Praxis anwenden können. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen vorgeschriebenen und nicht vorgeschriebenen Praktika — diese Unterscheidung ist entscheidend für Mindestlohn und Sozialversicherungspflicht.

Vorgeschriebene Praktika sind in einer Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung ausdrücklich festgelegt. Sie gelten als Beschäftigung im Rahmen betrieblicher Berufsbildung. Das hat besondere sozialversicherungsrechtliche Folgen: Zum Beispiel ist eine Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit ausgeschlossen, und bei niedrigem Entgelt trägt der Arbeitgeber die Beiträge allein.

Nicht vorgeschriebene Praktika sind freiwillig und unterliegen anderen Regeln — insbesondere beim Mindestlohn.

Mindestlohn für Praktikanten

Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,82 EUR pro Stunde. Grundsätzlich haben alle Praktikanten Anspruch darauf — außer in diesen Fällen:

  • Pflichtpraktikum (§ 22 Abs. 1 Nr. 1 MiLoG): Das Praktikum ist durch eine Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung vorgeschrieben.
  • Orientierungspraktikum (§ 22 Abs. 1 Nr. 2 MiLoG): Das Praktikum dient der Berufsorientierung vor einer Ausbildung oder einem Studium und dauert höchstens drei Monate.
  • Begleitendes Praktikum (§ 22 Abs. 1 Nr. 3 MiLoG): Das Praktikum läuft parallel zu Studium oder Ausbildung, hat inhaltlichen Bezug dazu, dauert höchstens drei Monate — und beim selben Betrieb wurde noch kein früheres Praktikum absolviert.

Sozialversicherung und Geringverdienergrenze

Die Geringverdienergrenze liegt bei 325,00 EUR monatlich. Verdient ein Praktikant in einem vorgeschriebenen Praktikum nicht mehr als diesen Betrag, trägt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge allein.

Erhält ein Praktikant in einem vorgeschriebenen Praktikum gar kein Entgelt, wird für die Berechnung der Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge trotzdem ein Mindestbetrag angesetzt. Im Jahr 2025 beträgt dieser 37,45 EUR pro Monat (1 % der monatlichen Bezugsgröße).

Schriftlicher Vertrag

Arbeitgeber sollten die wesentlichen Bedingungen eines Praktikums schriftlich festhalten und dem Praktikanten vor Beginn der Tätigkeit aushändigen. Das gilt insbesondere dann, wenn kein förmlicher Praktikumsvertrag geschlossen wird.