In Kürze
Personalnebenkosten sind alle Kosten, die einem Arbeitgeber zusätzlich zum eigentlichen Lohn oder Gehalt entstehen. Sie ergeben sich aus Arbeitsverträgen, Tarifverträgen und gesetzlichen Vorschriften.
Definition
Personalnebenkosten werden auch als indirekter Personalaufwand oder Personalzusatzkosten bezeichnet. Sie umfassen alle Aufwendungen, die über das direkte Arbeitsentgelt hinausgehen — also alles, was ein Arbeitgeber zusätzlich für seine Beschäftigten aufwendet.
Manchmal hört man auch die Begriffe Lohnnebenkosten oder Gehaltsnebenkosten. Diese sind jedoch enger gefasst: Lohnnebenkosten betreffen nur gewerbliche Mitarbeiter mit Lohn, Gehaltsnebenkosten nur Angestellte mit Gehalt. Personalnebenkosten ist der übergeordnete Begriff, der beide Gruppen einschließt.
Im Durchschnitt liegen die Personalnebenkosten heute bei etwa 80 % der reinen Arbeitsleistungskosten. In manchen Branchen, etwa der Bauwirtschaft, übersteigen sie sogar 100 %.
Zu den typischen Personalnebenkosten gehören unter anderem:
- Gesetzliche Sozialversicherungsbeiträge — Arbeitgeberanteile zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung
- Lohnfortzahlungen — bei Krankheit, Feiertagen oder persönlichen Anlässen wie Hochzeit oder Geburt
- Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld
- Sonderzahlungen — z. B. Weihnachtsgeld, Gratifikationen oder ein 13. Gehalt
- Betriebliche Altersversorgung und Direktversicherungen
- Beiträge zur Berufsgenossenschaft
- Aus- und Weiterbildungskosten — Seminargebühren, Bildungsurlaub, Ausbilderkosten
- Freiwillige Sozialleistungen — z. B. Kantinen, Kindergartenbeiträge, Betriebssport, Gesundheitsvorsorge
- Sachleistungen — z. B. Dienstwagen, Arbeitsbekleidung, Fahrtkostenerstattung, Firmenkreditkarte
- Zuschläge — für Mehrarbeit, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit
- Vermögenswirksame Leistungen (Arbeitgeberanteil)
Die genaue Zusammensetzung kann je nach Branche, Unternehmen und anwendbarem Tarifvertrag unterschiedlich ausfallen. Diese Liste ist daher nicht abschließend.