Personalplanung

Personalplanung bedeutet, dass ein Unternehmen vorausschauend sicherstellt, dass genügend qualifizierte Mitarbeiter zur richtigen Zeit am richtigen Arbeitsplatz eingesetzt werden. Sie ist ein fester Bestandteil der gesamten Unternehmensplanung und dient der systematischen Steuerung des quantitativen und qualitativen Pe...

In Kürze

Personalplanung bedeutet, dass ein Unternehmen vorausschauend sicherstellt, dass genügend qualifizierte Mitarbeiter zur richtigen Zeit am richtigen Arbeitsplatz eingesetzt werden. Sie ist ein fester Bestandteil der gesamten Unternehmensplanung und dient der systematischen Steuerung des quantitativen und qualitativen Personaleinsatzes.

Definition

Personalplanung ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur vorausschauenden Organisation des betrieblichen Personaleinsatzes. Sie erfasst den gegenwärtigen und zukünftigen Bedarf an Arbeitskräften nach Anzahl, Qualifikation, Zeit und Einsatzort.

Die Planung umfasst sowohl quantitative Aspekte (Anzahl der Mitarbeiter, Ist- und Sollzahlen) als auch qualitative Aspekte (Ausbildung, Berufserfahrung, Motivation, Führungseigenschaften). Sie bezieht sich auf personelle Entwicklungen insgesamt und ist von der konkreten personellen Einzelmaßnahme zu unterscheiden, die erst aus der Planung abgeleitet wird.

Eine systematische Personalplanung gliedert sich in mehrere Teilbereiche:

  • Personalbedarf: Wie viele Mitarbeiter mit welchen Qualifikationen werden benötigt?
  • Personalbeschaffung: Woher und wie können neue Mitarbeiter gewonnen werden?
  • Personalumstrukturierung: Müssen Mitarbeiter versetzt oder entlassen werden?
  • Personalentwicklung: Welche Förderung und Weiterbildung ist erforderlich?
  • Personalkosten: Wie entwickeln sich Kosten, und gibt es Einsparmöglichkeiten?
  • Personalwirtschaftlichkeit: Wie werden Mitarbeiter am effizientesten eingesetzt?
  • Personalinformationen: Welche Daten werden für fundierte Entscheidungen benötigt?

Eine gute Personalplanung vermeidet sowohl zu viel als auch zu wenig Personal, reduziert Überstunden und senkt die Kosten für Neueinstellungen oder Entlassungen. Sie darf nicht isoliert stattfinden, sondern muss mit allen anderen Unternehmensbereichen abgestimmt werden.

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einführung einer systematischen Personalplanung besteht nicht. Wo jedoch ein Betriebsrat existiert, hat dieser das Recht auf rechtzeitige und umfassende Information sowie auf Beratung über die Personalplanung:

  • § 92 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) — Unterrichtungs- und Beratungsrecht des Betriebsrats bei der Personalplanung

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