In Kürze
Performance Management bezeichnet die strukturierte Steuerung und Bewertung von Arbeitsleistung im Unternehmen. Es verbindet Zielvorgaben, Leistungserfassung und Anreizmechanismen innerhalb von Arbeitsverhältnissen.
Definition
Performance Management ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur systematischen Steuerung, Erfassung und Bewertung der Arbeitsleistung von Beschäftigten. Es umfasst organisatorisch festgelegte Verfahren zur Zielbestimmung, Leistungsbeobachtung und leistungsbezogenen Rückkopplung im laufenden Arbeitsverhältnis.
Performance Management liegt vor, wenn Leistungskriterien, Bewertungsmaßstäbe und Rückmeldeprozesse verbindlich arbeitsbezogen festgelegt sind. Die Ausgestaltung erfolgt durch einheitliche Regeln, die individuell oder kollektiv auf Arbeitsverhältnisse angewendet werden.
Erfasst werden sowohl qualitative als auch quantitative Aspekte der Arbeitsleistung innerhalb definierter Bezugszeiträume. Die Anwendung setzt voraus, dass Datenerhebung und Bewertung arbeitsbezogen, zweckgebunden und verhältnismäßig organisiert sind.
Rechtsgrundlagen sind insbesondere:
- § 87 Absatz 1 Nummer 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- § 26 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Performance Management begründet keinen eigenständigen Anspruch auf bestimmte Vergütungsbestandteile oder Leistungsbewertungen.
Abzugrenzen ist es von reiner Personalentwicklung dadurch, dass leistungsbezogene Steuerungs- und Kontrollmechanismen integriert sind.
Performance Management beeinflusst in der Praxis Zielvereinbarungen, Leistungsbeurteilungen und variable Vergütungssysteme innerhalb bestehender Arbeitsverhältnisse.