In Kürze
Die Personaleinsatzplanung sorgt dafür, dass Mitarbeiter möglichst passend zu den Anforderungen ihres Arbeitsplatzes eingesetzt werden. Ziel ist es, Fähigkeiten der Beschäftigten und Stellenanforderungen so gut wie möglich in Einklang zu bringen.
Definition
Unter Personaleinsatzplanung versteht man die systematische Planung, welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an welchem Arbeitsplatz eingesetzt werden sollen. Das Unternehmen berücksichtigt dabei sowohl die vorhandene Belegschaft als auch neu einzustellende Personen.
Grundlage der Planung sind zwei Faktoren: die Anforderungen des Arbeitsplatzes und die Fähigkeiten der Mitarbeitenden. Sind beide Seiten bekannt und vergleichbar erfasst, lässt sich der Einsatz gezielt optimieren.
Als optimal gilt eine Besetzung, wenn Stellenanforderungen und Mitarbeiterqualifikation möglichst genau übereinstimmen. Eine deutliche Überqualifikation ist ebenso ungünstig wie eine klare Unterqualifikation — in beiden Fällen leidet die Arbeitsqualität auf Dauer. Eine geringfügige Über- oder Unterqualifikation ist dagegen tolerierbar und kann sogar Vorteile bieten.
Die Personaleinsatzplanung erfüllt im Betrieb mehrere Aufgaben:
- Optimale Stellenbesetzung aus dem vorhandenen Personal
- Umbesetzungen bei vorübergehendem Ausfall von Mitarbeitenden
- Vorgaben für Fördermaßnahmen, wenn Qualifikationslücken bestehen
- Vorgaben für Neueinstellungen, wenn interne Lösungen nicht ausreichen
Eine hundertprozentig sichere Methode zur Eignungsfeststellung gibt es nicht. Dennoch empfiehlt es sich für jeden Betrieb, Stellenanforderungen und Mitarbeiterqualifikation systematisch zu vergleichen — auch ein annähernd optimales Ergebnis ist besser als gar keine Planung.