Personaleinsatz

In Kürze

Personaleinsatz beschreibt, wie ein Unternehmen seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglichst wirtschaftlich plant und einsetzt. Dabei spielen Einarbeitung, Fehlzeiten und der Ausgleich von Personalengpässen eine wichtige Rolle.

Definition

Unter Personaleinsatz versteht man alle Maßnahmen, mit denen ein Unternehmen sicherstellt, dass die richtigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur richtigen Zeit am richtigen Ort eingesetzt werden. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit des Unternehmens dauerhaft zu sichern.

Einarbeitung neuer Mitarbeiter: Neue Beschäftigte brauchen eine Eingewöhnungszeit, bevor sie ihre volle Leistung erbringen können. Ein strukturiertes Einarbeitungskonzept hilft dabei, diese Phase so kurz wie möglich zu halten.

Fluktuation und Personalwechsel: Personalzugänge und -abgänge gehören zum Unternehmensalltag. Unerwünschte Abgänge sollten möglichst gering gehalten werden, lassen sich aber nie vollständig vermeiden – etwa wenn Abteilungen umstrukturiert oder Stellen abgebaut werden.

Fehlzeiten: Fehlzeiten entstehen, wenn Arbeitnehmer aus persönlichen Gründen nicht arbeiten können oder gesetzliche bzw. tarifvertragliche Regelungen greifen. Sie verursachen Kosten und sollten durch geeignete Maßnahmen so weit wie möglich reduziert werden.

Soll-Ist-Vergleich: Unternehmen gleichen regelmäßig den geplanten Personalbestand (Soll) mit dem tatsächlich vorhandenen (Ist) ab. Überbestände können durch Entlassungen oder natürliche Fluktuation abgebaut werden, Unterbestände durch Neueinstellungen oder den Einsatz von Zeitarbeit.

Rechte des Betriebsrats: Beim Personaleinsatz sind die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu beachten. Die gesetzliche Grundlage dafür findet sich in:

  • §§ 92 ff. Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) – Regelungen zur Personalplanung und Beteiligung des Betriebsrats