Personaleinsatzplanung

In Kürze

Personaleinsatzplanung bezeichnet die vorausschauende Zuordnung von Arbeitnehmern zu Aufgaben, Zeiten und Einsatzorten. Sie dient der Sicherstellung eines bedarfsgerechten und qualifikationsbezogenen Mitarbeitereinsatzes.

Definition

Personaleinsatzplanung ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur organisatorischen Steuerung des betrieblichen Mitarbeitereinsatzes. Sie beschreibt die systematische Vorausplanung von Arbeitsaufgaben, Arbeitszeiten und Einsatzorten für Arbeitnehmer im Betrieb.

Die Planung liegt vor, wenn Anzahl, Qualifikation und zeitliche Verfügbarkeit der Arbeitnehmer verbindlich festgelegt sind. Maßgeblich ist die Abstimmung zwischen betrieblichem Arbeitsanfall und den vorhandenen personellen Ressourcen.

Die Zuordnung erfolgt unter Beachtung arbeitsvertraglicher Vorgaben sowie des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts nach § 106 Gewerbeordnung (GewO). Personaleinsatzplanung berücksichtigt quantitative, qualitative und zeitliche Einsatzfaktoren innerhalb eines einheitlichen Planungsvorgangs.

Voraussetzungen sind die Einhaltung gesetzlicher, tariflicher und betrieblicher Regelungen zur Arbeitszeit. Änderungen des Einsatzplans sind zulässig, sofern sie vom arbeitsvertraglichen Rahmen gedeckt sind.

Die Planung begründet keinen Anspruch des Arbeitnehmers auf einen bestimmten Arbeitsplatz oder feste Einsatzzeiten.

Abzugrenzen ist sie von:

  • der Personalbedarfsplanung, die ausschließlich den zukünftigen Umfang des Personalbestands bestimmt

Die Regelung ist praxisrelevant für die rechtssichere Organisation von Schicht-, Dienst- und Einsatzplänen.