In Kürze
Bei der internen Personalbeschaffung besetzt ein Unternehmen offene Stellen mit bereits vorhandenen Mitarbeitern – zum Beispiel durch Versetzung, Beförderung oder Übernahme von Auszubildenden.
Definition
Wenn ein Unternehmen Stellen neu besetzen muss, hat es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Es sucht außerhalb des Betriebs nach neuen Mitarbeitern oder es greift auf das vorhandene Personal zurück. Letzteres nennt man interne Personalbeschaffung. Besonders größere Unternehmen versuchen, ihren Personalbedarf vorrangig auf diesem Weg zu decken.
Die wichtigsten Wege der internen Personalbeschaffung sind:
- Umsetzung oder Versetzung von Mitarbeitern
- Beförderung von Mitarbeitern
- Übernahme von Auszubildenden nach der Ausbildung
- Umwandlung von Teilzeit- in Vollzeitstellen
- Verlängerung befristeter Arbeitsverhältnisse
Damit das funktioniert, muss das Unternehmen die Qualifikationen seiner Mitarbeiter kennen. Dafür werden regelmäßige Beurteilungen zu Leistung, Führung und Eignung durchgeführt. Die daraus gewonnenen Informationen helfen dabei, geeignete Kandidaten für höherwertige Aufgaben zu finden.
Vorteile der internen Lösung sind unter anderem: Die Fähigkeiten der Mitarbeiter sind bereits bekannt, die Besetzung geht schneller, die Kosten sind geringer, und Mitarbeiter erhalten Aufstiegschancen – das wirkt motivierend und stärkt die Bindung an den Betrieb.
Nachteile können sein: Neue Ideen von außen bleiben aus, Kollegen, die sich ebenfalls beworben haben, sind möglicherweise enttäuscht, und manchmal werden Stellen mit weniger geeigneten Kandidaten besetzt, nur um langjährigen Mitarbeitern entgegenzukommen.
Auch der Betriebsrat hat hier Mitspracherechte. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz gilt:
- § 93 BetrVG – Der Betriebsrat kann verlangen, dass Stellen zunächst intern ausgeschrieben werden.
- § 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG – Der Betriebsrat kann einer Neueinstellung widersprechen, wenn eine interne Ausschreibung unterblieben ist, obwohl er sie verlangt hatte.