In Kürze
Personaldiagnostik dient der systematischen Beurteilung von Personen im Beschäftigungskontext. Sie unterstützt sachbezogene Entscheidungen zu Auswahl, Einsatz und Entwicklung von Arbeitskräften.
Definition
Personaldiagnostik ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur strukturierten Erhebung und Bewertung personenbezogener Merkmale. Sie wird im Rahmen personalwirtschaftlicher Entscheidungen eingesetzt.
Die Anwendung zielt auf die Prognose beruflicher Eignung, Leistungsfähigkeit und Entwicklungspotenziale von Personen. Personaldiagnostik liegt vor, wenn standardisierte Verfahren zur Beurteilung arbeitsrelevanter Eigenschaften festgelegt sind.
Die Beurteilung erfolgt anhand fachlicher, methodischer, sozialer oder persönlicher Kriterien mit Bezug zur Tätigkeit. Die Verfahren müssen sachlich gerechtfertigt, einheitlich angewendet und auf arbeitsbezogene Anforderungen ausgerichtet sein.
Rechtsgrundlage für die Durchführung bildet insbesondere:
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Personaldiagnostik begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Einstellung, Versetzung oder Förderung.
Abzugrenzen ist sie von der laufenden Leistungsbeurteilung, da sie primär prognostisch und anlassbezogen eingesetzt wird.
In der betrieblichen Praxis unterstützt Personaldiagnostik rechtssichere Entscheidungen in Auswahl-, Platzierungs- und Entwicklungsprozessen.