In Kürze
Ein Portfolio bezeichnet den Gesamtbestand mehrerer Finanzanlagen innerhalb eines Depots. Es dient der gemeinsamen Erfassung und strukturierten Betrachtung von Vermögenswerten.
Definition
Portfolio ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Es bezeichnet die Gesamtheit aller Wertpapiere und sonstigen Finanzanlagen, die einem Depot oder Vermögensbestand zugeordnet sind.
Erfasst werden mehrere Anlageinstrumente, die wirtschaftlich zusammengefasst und rechnerisch als Einheit bewertet sind. Ein Portfolio liegt vor, wenn unterschiedliche Anlagen nach Art, Umfang und Gewichtung gemeinsam geführt werden.
Die Struktur eines Portfolios ist dadurch gekennzeichnet, dass die enthaltenen Positionen hinsichtlich Risiko und Ertrag gemeinsam betrachtet werden. Maßgeblich ist, dass die Zusammenstellung objektiv festgelegt ist und nicht isolierte Einzelanlagen beschreibt.
Die Bewertung erfolgt regelmäßig anhand von Anschaffungswerten, laufenden Erträgen und aktuellen Marktwerten der enthaltenen Positionen. Ein Portfolio dient der systematischen Erfassung von Vermögensbestandteilen und deren fortlaufender Überwachung innerhalb eines Depotverhältnisses.
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Bildung oder Führung eines Portfolios besteht nicht.
Abzugrenzen ist das Portfolio von:
- der Einzelanlage, die unabhängig ohne Bezug zu weiteren Vermögenswerten betrachtet wird
In der Praxis ermöglicht das Portfolio eine konsolidierte Analyse, Verwaltung und Steuerung zusammengefasster Finanzanlagen.