In Kürze
Die Personalvertretung in gewerblichen Unternehmen übernimmt der Betriebsrat. Er vertritt die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber.
Definition
Der Betriebsrat ist die gesetzlich vorgesehene Interessenvertretung der Beschäftigten in einem Betrieb. Er setzt sich für die betrieblichen Belange aller Arbeitnehmer ein — also sowohl für gewerbliche Mitarbeiter als auch für Angestellte.
Leitende Angestellte sind ausgenommen: Sie werden nicht vom Betriebsrat, sondern vom sogenannten Sprecherausschuss vertreten.
Einen Betriebsrat kann es geben, wenn im Betrieb regelmäßig mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sind — von denen mindestens drei auch wählbar sein müssen.