Produktionsplanung

In Kürze

Produktionsplanung beschreibt die strukturierte Vorbereitung betrieblicher Herstellungsprozesse. Sie ordnet Ressourcen, Mengen und Zeitpunkte innerhalb eines Produktionsablaufs.

Definition

Produktionsplanung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur strukturellen Vorbereitung betrieblicher Herstellungs- und Leistungsprozesse. Sie umfasst die systematische Festlegung von Mengen, Terminen, Abläufen und Ressourceneinsatz innerhalb eines Betriebs.

Produktionsplanung liegt vor, wenn Produktionsziele, Kapazitäten und Einsatzmittel objektiv bestimmt und organisatorisch koordiniert sind. Maßgeblich ist eine planmäßige Vorausbestimmung, nicht die tatsächliche spätere Durchführung einzelner Produktionsschritte.

Sie erfasst sowohl materielle als auch personelle Ressourcen und ordnet diese zeitlich und sachlich zu.

Rechtsgrundlage für Mitbestimmungsrechte ist insbesondere:

  • § 87 Absatz 1 Nummer 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einführung einer bestimmten Planungstiefe besteht im Betrieb nicht.

Abzugrenzen ist die Produktionsplanung von der Produktionssteuerung, die auf kurzfristige Umsetzung geplanter Vorgaben gerichtet ist.

Die Ausgestaltung der Produktionsplanung beeinflusst Arbeitszeiten, Arbeitsorganisation und kollektive Beteiligungsrechte im laufenden Produktionsbetrieb.