In Kürze
Produktionsplanung beschreibt die strukturierte Vorbereitung betrieblicher Herstellungsprozesse – sie legt fest, was, wann, wie viel und wo in einem Betrieb gefertigt wird. Ziel ist ein möglichst reibungsloser und wirtschaftlicher Produktionsablauf.
Definition
Produktionsplanung ist die organisatorische, zeitliche, mengenmäßige und räumliche Planung aller Vorgänge, die bei der Herstellung von Gütern notwendig sind. Sie umfasst die systematische Festlegung von Mengen, Terminen, Abläufen und Ressourceneinsatz – von der Rohstoffbeschaffung bis zur fertigen Ware.
Maßgeblich ist eine planmäßige Vorausbestimmung, nicht die tatsächliche spätere Durchführung einzelner Produktionsschritte. Sie erfasst sowohl materielle als auch personelle Ressourcen und ordnet diese zeitlich und sachlich zu.
Die Produktionsplanung umfasst drei wesentliche Bereiche:
- Produktionsprogrammplanung: Auf Basis von Kundenaufträgen und Absatzprognosen wird festgelegt, welche Produkte in welchem Zeitraum hergestellt werden – langfristig (ab drei Jahre), mittelfristig (Quartals- bis Jahresplanung) und kurzfristig (Wochen- oder Monatsplanung).
- Materialplanung (Mengenplanung): Es wird ermittelt, wie viele Rohstoffe, Zulieferteile und Halbfabrikate benötigt werden. Grundlage sind Stücklisten und Arbeitspläne; auch Bestellmengen und -termine werden hier festgelegt.
- Termin- und Kapazitätsplanung (Zeitwirtschaft): Sie legt fest, in welcher Reihenfolge und zu welchen Zeiten Aufträge auf verfügbaren Maschinen bearbeitet werden. Bei Kapazitätsengpässen können Maßnahmen wie Überstunden, Mehrschichtbetrieb oder die Vergabe von Teilaufträgen nach außen ergriffen werden.
Bei der Planung können Unternehmen unterschiedliche Vorgehensweisen wählen: Bei der Sukzessivplanung werden die Schritte nacheinander durchgeführt – einfach, aber fehleranfällig. Die Simultanplanung berücksichtigt alle Abhängigkeiten gleichzeitig, ist jedoch sehr aufwändig. Als Kompromiss gilt die hierarchische Produktionsplanung, bei der auf oberster Ebene simultan geplant und die Ergebnisse als Vorgabe an untere Planungsebenen weitergegeben werden.
Die Produktionsplanung verfolgt konkrete Ziele: geringe Durchlaufzeiten, niedrige Lagerbestände, hohe Kapazitätsauslastung, hohe Produktivität, wenige Terminüberschreitungen und niedrige Herstellkosten.
Abzugrenzen ist die Produktionsplanung von der Produktionssteuerung, die auf die kurzfristige Umsetzung bereits geplanter Vorgaben gerichtet ist.
Die Ausgestaltung der Produktionsplanung beeinflusst Arbeitszeiten und Arbeitsorganisation und kann kollektive Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer auslösen. Rechtsgrundlage für Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats ist insbesondere § 87 Absatz 1 Nummer 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einführung einer bestimmten Planungstiefe besteht nicht.