Praktikant

Ein Praktikant ist eine Person, die vorübergehend praktische Tätigkeiten zu Ausbildungszwecken ausübt, um Theorie und Praxis zu verbinden. Je nach Art des Praktikums gelten unterschiedliche Regeln für Mindestlohn, Sozialversicherung und Vergütungspflicht.

In Kürze

Ein Praktikant ist eine Person, die vorübergehend praktische Tätigkeiten zu Ausbildungszwecken ausübt, um Theorie und Praxis zu verbinden. Je nach Art des Praktikums gelten unterschiedliche Regeln für Mindestlohn, Sozialversicherung und Vergütungspflicht.

Definition

Praktikant ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Eine Person verrichtet vorübergehend praktische Tätigkeiten in einem Betrieb zu Ausbildungszwecken. Die Tätigkeit dient überwiegend der Vermittlung beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen mit einführendem oder übendem Charakter.

Ein Praktikumsverhältnis liegt vor, wenn die praktische Ausbildung gegenüber der Arbeitsleistung im Vordergrund steht. Der rechtliche Status bestimmt sich nach Inhalt, Zielsetzung und tatsächlicher Durchführung der Tätigkeit — unabhängig davon, ob ein Arbeitsvertrag oder ein besonderes Ausbildungsverhältnis besteht. Besteht kein Arbeitsverhältnis, finden die Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes entsprechende Anwendung (§ 19 BBiG).

Abzugrenzen ist der Praktikant vom Auszubildenden, dessen Ausbildung auf einen anerkannten Ausbildungsberuf gerichtet ist. Eine automatische Gleichstellung mit regulären Arbeitnehmern ist nicht gegeben.

Arten von Praktika

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen vorgeschriebenen und nicht vorgeschriebenen Praktika. Diese Unterscheidung ist entscheidend für Mindestlohn und Sozialversicherungspflicht.

Vorgeschriebene Praktika sind in einer Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung ausdrücklich festgelegt. Sie gelten als Beschäftigung im Rahmen betrieblicher Berufsbildung. Nicht vorgeschriebene Praktika sind freiwillig und unterliegen anderen Regeln — insbesondere beim Mindestlohn.

Mindestlohn für Praktikanten

Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,82 EUR pro Stunde. Grundsätzlich haben alle Praktikanten Anspruch darauf — außer in folgenden Fällen (§ 22 Abs. 1 MiLoG):

  • Pflichtpraktikum (Nr. 1): Das Praktikum ist durch eine Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung vorgeschrieben.
  • Orientierungspraktikum (Nr. 2): Das Praktikum dient der Berufsorientierung vor einer Ausbildung oder einem Studium und dauert höchstens drei Monate.
  • Begleitendes Praktikum (Nr. 3): Das Praktikum läuft parallel zu Studium oder Ausbildung, hat inhaltlichen Bezug dazu, dauert höchstens drei Monate — und beim selben Betrieb wurde noch kein früheres Praktikum absolviert.

Sozialversicherung und Geringverdienergrenze

Bei vorgeschriebenen Praktika ist eine Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit ausgeschlossen. Die Geringverdienergrenze liegt bei 325,00 EUR monatlich: Verdient ein Praktikant in einem vorgeschriebenen Praktikum nicht mehr als diesen Betrag, trägt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge allein.

Erhält ein Praktikant in einem vorgeschriebenen Praktikum gar kein Entgelt, wird für die Berechnung der Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge trotzdem ein Mindestbetrag angesetzt. Im Jahr 2025 beträgt dieser 37,45 EUR pro Monat (1 % der monatlichen Bezugsgröße).

Schriftlicher Vertrag und weitere Hinweise

Arbeitgeber sollten die wesentlichen Bedingungen eines Praktikums schriftlich festhalten und dem Praktikanten vor Beginn der Tätigkeit aushändigen — insbesondere dann, wenn kein förmlicher Praktikumsvertrag geschlossen wird. Rechtsgrundlagen für Vergütung und Schutz sind insbesondere § 19 BBiG und § 10 BBiG (angemessene Vergütung).

In der Praxis ist die korrekte Einordnung des Praktikanten vor allem für Vergütungs-, Schutz- und Mitbestimmungsfragen relevant.

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