Praktikant

In Kürze

Ein Praktikant ist eine Person, die vorübergehend praktische Tätigkeiten zu Ausbildungszwecken ausübt. Der Einsatz dient der Vermittlung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten.

Definition

Praktikant ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Eine Person verrichtet vorübergehend praktische Tätigkeiten in einem Betrieb zu Ausbildungszwecken.

Die Tätigkeit dient überwiegend der Vermittlung beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen mit einführendem oder übendem Charakter. Ein Praktikant liegt vor, wenn die praktische Ausbildung gegenüber der Arbeitsleistung im Vordergrund steht.

Die Einordnung erfolgt unabhängig davon, ob ein Arbeitsvertrag oder ein besonderes Ausbildungsverhältnis besteht. Besteht kein Arbeitsverhältnis, finden die Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes entsprechende Anwendung.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • § 19 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
  • § 10 BBiG (angemessene Vergütung)

Der rechtliche Status eines Praktikanten bestimmt sich nach Inhalt, Zielsetzung und tatsächlicher Durchführung der Tätigkeit. Eine automatische Gleichstellung mit regulären Arbeitnehmern ist nicht gegeben.

Abzugrenzen ist der Praktikant von:

  • dem Auszubildenden, dessen Ausbildung auf einen anerkannten Ausbildungsberuf gerichtet ist

In der Praxis ist der Praktikant insbesondere für die Einordnung von Vergütungs-, Schutz- und Mitbestimmungsfragen relevant.