In Kürze
Personalmarketing bezeichnet die strukturierte Gestaltung der Arbeitgeberattraktivität gegenüber bestehenden Beschäftigten und potenziellen Bewerbenden. Es überträgt Konzepte aus dem klassischen Marketing auf den Personalbereich und behandelt Mitarbeiter sowie Bewerber wie Kunden.
Definition
Personalmarketing ist die systematische Anwendung von Marketingideen auf den Arbeitsmarkt. Im Mittelpunkt steht die Markt- und Kundenorientierung: Der Arbeitgeber richtet sein Handeln gezielt an den Bedürfnissen von Beschäftigten und potenziellen Bewerbenden aus — diese werden dabei als „Kunden" betrachtet.
Personalmarketing richtet sich nach zwei Seiten: nach innen (Bindung bestehender Mitarbeiter) und nach außen (Gewinnung neuer Fachkräfte auf dem relevanten Arbeitsmarkt). Es liegt vor, wenn entsprechende Aktivitäten intern oder extern zielgerichtet, dauerhaft und organisatorisch verankert festgelegt sind.
Rechtsgrundlagen ergeben sich mittelbar aus dem allgemeinen Arbeitsvertragsrecht, insbesondere aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Personalmarketing begründet jedoch keinen eigenständigen Anspruch einzelner Arbeitnehmer auf bestimmte Maßnahmen oder Leistungen.
Von kurzfristiger Personalbeschaffung ist Personalmarketing klar abzugrenzen: Es ist auf langfristige Attraktivitätssteuerung ausgerichtet und besitzt besondere praktische Bedeutung für die Sicherung von Fachkräften und die Stabilisierung von Beschäftigungsverhältnissen.