In Kürze
Die Personalführung beschreibt die zielgerichtete Einflussnahme von Vorgesetzten auf Mitarbeiter im Unternehmen. Sie bezieht sich auf das konkrete Führungsverhalten im Arbeitsalltag.
Definition
Die Personalführung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Ausgestaltung des Führungsverhaltens gegenüber Arbeitnehmern im Betrieb. Sie bezeichnet die zielgerichtete Einflussnahme von Führungskräften auf Verhalten, Leistung und Zusammenarbeit von Mitarbeitern.
Personalführung liegt vor, wenn Weisung, Information, Koordination und Motivation systematisch im Arbeitsverhältnis ausgeübt werden. Voraussetzung ist ein bestehendes Über- und Unterordnungsverhältnis innerhalb der betrieblichen Organisation.
Sie erfolgt im Rahmen der arbeitsvertraglichen Pflichtenbindung und der betrieblichen Entscheidungsstrukturen. Rechtlich ist die Personalführung durch das Weisungsrecht nach § 106 Gewerbeordnung (GewO) funktional verankert.
Die Personalführung begründet keinen eigenständigen Anspruch auf bestimmte Führungsstile oder Führungsmethoden.
Abzugrenzen ist die Personalführung von der strategischen Unternehmensführung als übergeordneter Managementfunktion.
In der betrieblichen Praxis prägt sie die tägliche Zusammenarbeit und die Umsetzung betrieblicher Ziele.