In Kürze
Preiskartell bezeichnet eine abgestimmte Preisfestsetzung zwischen rechtlich selbstständigen Unternehmen gleicher Marktstufe. Der Begriff beschreibt eine wettbewerbsbeschränkende Form horizontaler Koordination.
Definition
Preiskartell ist ein wettbewerbsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine vertragliche oder faktische Abstimmung zwischen rechtlich selbstständigen Unternehmen derselben Produktions- oder Handelsstufe über Preise oder preisrelevante Konditionen.
Ein Preiskartell liegt vor, wenn Einheits-, Mindest- oder Zielpreise sowie Zahlungs- oder Lieferbedingungen einheitlich festgelegt sind. Die Abstimmung erfasst regelmäßig mehrere Marktteilnehmer und zielt auf die Ausschaltung preislichen Wettbewerbs ab.
Preiskartell erfordert keine gesellschaftsrechtliche Verbindung der beteiligten Unternehmen. Die rechtliche Bewertung richtet sich nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- § 1 GWB
Danach sind Vereinbarungen oder abgestimmte Verhaltensweisen unzulässig, die eine spürbare Wettbewerbsbeschränkung bewirken.
Das Preiskartell begründet keinen wirksamen zivilrechtlichen Anspruch auf Einhaltung der vereinbarten Preise.
Abzugrenzen ist das Preiskartell von:
- einer Preiskonvention, bei der lediglich unverbindliche Orientierungspreise ohne Bindungswirkung bestehen
Preiskartell besitzt praktische Relevanz für Kartellverfahren, Bußgeldbemessung und Schadensersatzansprüche im Wettbewerbsrecht.