Personalentwicklung - Allgemeines

In Kürze

Personalentwicklung umfasst alle Maßnahmen, mit denen ein Unternehmen die Fähigkeiten und das Wissen seiner Mitarbeiter gezielt fördert und weiterentwickelt. Ziel ist es, das Leistungspotenzial der Belegschaft langfristig zu sichern.

Definition

Personalentwicklung richtet sich an alle Beschäftigten eines Unternehmens — nicht nur an Führungskräfte. Sie umfasst drei Kernbereiche: die Vermittlung von theoretischem Wissen, die Entwicklung praktischer Fähigkeiten sowie die Förderung von Motivation und Leistungsbereitschaft.

Verantwortlich für die Förderung der Mitarbeiter ist in erster Linie der jeweilige Vorgesetzte. Er sollte mindestens einmal im Jahr ein Fördergespräch mit jedem Mitarbeiter führen, um Qualifikationen, Entwicklungswünsche und Fördermöglichkeiten zu besprechen.

Typische Fördermaßnahmen sind:

  • Interne und externe Fortbildungen
  • Übertragung neuer oder erweiterter Aufgaben
  • Abteilungsübergreifender Erfahrungsaustausch
  • Beförderungen
  • Weitergabe von Informationen über den eigenen Arbeitsbereich hinaus

Nach Abschluss einer Fördermaßnahme sollte deren Erfolg überprüft werden. Dieses sogenannte Bildungs-Controlling bewertet Kosten, Ergebnisse und die Umsetzbarkeit des Gelernten im Arbeitsalltag.

Der Betriebsrat hat bei der Personalentwicklung gesetzlich verankerte Mitspracherechte. Die wichtigsten Regelungen finden sich in:

  • § 96 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) — Förderung der Berufsbildung
  • § 97 BetrVG — Einrichtungen und Maßnahmen der Berufsbildung
  • § 98 BetrVG — Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen

Alle Fördermaßnahmen sollten individuell geplant werden und sowohl die Bedürfnisse des Unternehmens als auch die Wünsche des einzelnen Mitarbeiters berücksichtigen.