Propagandist

In Kürze

Ein Propagandist bietet Waren in einem fremden Kaufhaus an und verkauft sie dort. Je nach Ausgestaltung der Tätigkeit gilt er als abhängig beschäftigter Arbeitnehmer oder als Selbstständiger.

Definition

Als Propagandist bezeichnet man eine Person, die Waren – meist des eigenen Auftraggebers – in einem fremden Kaufhaus präsentiert, anbietet und verkauft. Die Vergütung erfolgt häufig auf Provisionsbasis.

Wer als Propagandist in den Betrieb eines Kaufhauses eingegliedert ist und dort Waren für Rechnung des Kaufhauses verkauft, gilt in der Regel als abhängig beschäftigter Arbeitnehmer. Das gilt auch dann, wenn jemand Waren seines Auftraggebers in einem fremden Kaufhaus für dessen Rechnung anbietet und verkauft.

Ein besonders deutliches Zeichen für eine abhängige Beschäftigung ist eine garantierte Mindestprovision durch den Auftraggeber. Sie zeigt, dass der Propagandist wirtschaftlich abgesichert und damit nicht frei unternehmerisch tätig ist.

Im Einzelfall kann jedoch auch eine selbstständige Tätigkeit vorliegen. Entscheidend ist dabei eine Gesamtbetrachtung: Sowohl die vertraglichen Vereinbarungen als auch die tatsächliche Ausgestaltung der Arbeit werden berücksichtigt.