Preisobergrenze

In Kürze

Die Preisobergrenze ist der höchste Preis, den ein Unternehmen für ein eingekauftes Produkt oder eine externe Dienstleistung zahlen darf, damit sich der Einkauf noch wirtschaftlich lohnt.

Definition

Wenn ein Unternehmen Waren oder Materialien einkauft, gibt es eine Grenze: Wird mehr bezahlt als diese Grenze erlaubt, entstehen Verluste. Die Preisobergrenze zeigt genau diesen maximalen Einkaufspreis an.

Wie hoch die Preisobergrenze liegt, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Dringlichkeit: Je dringender ein Unternehmen ein Gut benötigt, desto höher kann die Bereitschaft sein, mehr zu zahlen.
  • Ersatzprodukte: Gibt es vergleichbare Alternativen (sogenannte Substitutionsgüter), begrenzen diese den akzeptablen Preis nach oben.
  • Eigenfertigung: Kann das Unternehmen das Gut selbst herstellen, dienen die eigenen Herstellungskosten als Orientierung — dies nennt sich Make-or-buy-Entscheidung.
  • Verkaufserlös: Bei Handelswaren richtet sich die Preisobergrenze vor allem danach, welcher Preis beim Weiterverkauf erzielt werden kann.

Im einfachsten Fall ergibt sich die Preisobergrenze aus dem Umsatz abzüglich der variablen Kosten. Für eine mittelfristige Betrachtung werden zusätzlich abbaufähige Fixkosten abgezogen.

Überschreitet ein Lieferantenpreis die festgelegte Preisobergrenze, prüft das Unternehmen Alternativen: ein anderer Lieferant, ein günstigeres Ersatzprodukt oder die Eigenherstellung. Ist keine dieser Möglichkeiten umsetzbar, muss die Unternehmensleitung entscheiden, ob das betroffene Produkt aus dem Sortiment genommen oder durch ein ähnliches ersetzt wird.