Pflegebedürftigkeit - Richtlinien

In Kürze

Die Richtlinien zur Pflegebedürftigkeit legen fest, wie Pflegegrade ermittelt und Pflegebedürftigkeit festgestellt wird. Sie sind bundesweit verbindlich — regionale Abweichungen sind nicht erlaubt.

Definition

Grundlage für die Richtlinien ist § 17 SGB XI (Elftes Buch Sozialgesetzbuch). Die Richtlinien beschreiben die Merkmale der Pflegegrade und regeln das genaue Verfahren, nach dem Pflegebedürftigkeit festgestellt wird.

Sie gelten unabhängig davon, ob jemand zu Hause oder in einer stationären Einrichtung gepflegt wird. Die Begutachtung findet in der Regel im häuslichen Umfeld statt. Sie kann aber auch im Krankenhaus, in einer Rehabilitationseinrichtung oder in einem Hospiz durchgeführt werden.

Für die Richtlinien ist der Medizinische Dienst Bund zuständig. Wirksam werden sie erst, wenn das Bundesministerium für Gesundheit sie genehmigt hat.

Folgende Richtlinien sind bei der Begutachtung besonders wichtig:

  • Begutachtungs-Richtlinien (BRi): Regeln das Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit und konkretisieren das Begutachtungsinstrument nach dem SGB XI.
  • Kostenabgrenzungs-Richtlinien (KAbgrRi): Klären, welche Kosten die Krankenversicherung und welche die Pflegeversicherung bei besonders hohem Behandlungspflegebedarf übernimmt (§ 17 Abs. 1b SGB XI).
  • Pflegeberatungs-Richtlinien: Regeln die Beratung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen.
  • Dienstleistungs-Richtlinien: Betreffen die Erbringung von Pflegedienstleistungen.