In Kürze
Die Personalauswahl beschreibt den strukturierten Entscheidungsprozess, mit dem Arbeitgeber geeignete Bewerber für eine offene Stelle auswählen. Er folgt einer logischen Abfolge von der Stellenbeschreibung bis zur Übernahme oder Ablehnung nach der Probezeit.
Definition
Wenn eine Stelle besetzt werden soll, läuft die Personalauswahl in der Regel nach einem festen Ablauf ab. Dieser Prozess gilt sowohl für externe Bewerber als auch für Kandidaten aus dem eigenen Unternehmen.
Am Anfang steht die Festlegung eines Anforderungsprofils auf Basis der Stellenbeschreibung sowie die Klärung der Entgeltgrenzen. Danach werden die Bewerbungsunterlagen geprüft und ungeeignete Bewerber ausgesiebt.
Geeignete Kandidaten werden zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Ergänzend können weitere Auswahlverfahren wie Assessment-Center, Tests oder Arbeitsproben eingesetzt werden.
Nach einer gemeinsamen Auswertung der Ergebnisse werden die zwei bis vier besten Kandidaten zu einem zweiten Gespräch eingeladen, um Vertragsbedingungen zu klären und letzte Fragen zu beantworten.
Vor der endgültigen Entscheidung ist der Betriebsrat zu informieren und gegebenenfalls seine Zustimmung einzuholen – dies ist gesetzlich im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt.
Nach der Einstellung folgen Einarbeitung und eine Probezeit, in der die Eignung beurteilt wird. Bei Eignung wird das Arbeitsverhältnis dauerhaft fortgesetzt; bei Nichteignung kann es noch vor Ablauf der Probezeit aufgelöst werden.