Rechengrößen

In Kürze

Rechengrößen sind festgelegte Zahlenwerte in der Sozialversicherung, die jedes Jahr neu bestimmt werden. Sie legen unter anderem fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung berechnet werden.

Definition

In der Sozialversicherung gibt es bestimmte Grenz- und Bezugswerte, die als Rechengrößen bezeichnet werden. Sie bilden die Grundlage dafür, wie hoch die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern ausfallen.

Die wichtigste Rechengröße ist die Beitragsbemessungsgrenze: Sie legt fest, bis zu welchem monatlichen Einkommen Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Verdient jemand mehr als diese Grenze, werden auf den darüber liegenden Teil keine Beiträge mehr erhoben.

Eine weitere Rechengröße ist die Bezugsgröße. Sie dient als Berechnungsbasis für verschiedene Leistungen und Grenzen in der Sozialversicherung, zum Beispiel für die Mindestbeitragsbemessung bei freiwillig Versicherten.

Die Rechengrößen werden jährlich durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung angepasst und gelten jeweils für ein Kalenderjahr. Gesetzliche Grundlage ist das Vierte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV).