Realzins

In Kürze

Realzins bezeichnet die inflationsbereinigte Verzinsung einer Geldanlage. Er misst den tatsächlichen Wertzuwachs eines Zinsertrags.

Definition

Realzins ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der die um Preisveränderungen bereinigte jährliche Rendite einer Kapitalanlage beschreibt. Maßgeblich ist die reale Veränderung der Kaufkraft des erzielten Zinsertrags.

Ausgangspunkt ist ein nominal festgelegter Zinssatz für einen bestimmten Anlagezeitraum. Der Tatbestand liegt vor, wenn der Nominalzins rechnerisch um die Inflationsrate korrigiert ist.

Die Ermittlung erfolgt objektiv durch Vergleich des Nominalzinses mit einem Preisindex. Als Berechnungsbasis dient regelmäßig die durchschnittliche Inflationsrate während der Laufzeit.

Der Realzins kann ex ante oder ex post bestimmt werden. Die jeweilige Betrachtung hängt vom verwendeten Inflationsmaßstab ab.

Rechtsgrundlagen sind nicht normativ festgelegt und folgen ökonomischen Berechnungskonzepten. Der Begriff begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Mindestverzinsung.

Abzugrenzen ist der Realzins vom Nominalzins durch die fehlende Kaufkraftbereinigung.

In der Praxis dient der Realzins der Bewertung von Kapitalerträgen unter veränderten Preisbedingungen.