In Kürze
Rentenversicherungsträger sind die staatlichen Stellen, die die gesetzliche Rentenversicherung verwalten und Renten auszahlen. Seit 2005 sind sie unter dem gemeinsamen Namen Deutsche Rentenversicherung zusammengefasst.
Definition
Mit dem Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) vom 9. Dezember 2004 wurden die bisherigen Rentenversicherungsträger zum 1. Oktober 2005 neu geordnet und unter einem gemeinsamen Dach vereint.
Seitdem gibt es drei Arten von Rentenversicherungsträgern:
- Deutsche Rentenversicherung Bund: Entstanden aus der früheren Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA). Sie betreut rund 40 % aller Versicherten.
- Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See: Entstanden aus der früheren Bundesknappschaft sowie der Bahnversicherungsanstalt und der Seekasse. Sie betreut rund 5 % der Versicherten, darunter Bergleute, Bahnbedienstete und Seeleute.
- Regionale Rentenversicherungsträger: Die früheren Landesversicherungsanstalten, heute z. B. „Deutsche Rentenversicherung Westfalen". Sie betreuen zusammen rund 55 % aller Versicherten.
Welchem Träger ein Versicherter zugeordnet wird, richtet sich nicht mehr nach der Berufsbezeichnung „Angestellter" oder „Arbeiter", sondern nach einem festgelegten prozentualen Schlüssel — mit Ausnahme bestimmter Berufsgruppen wie Bergleute oder Bahnbedienstete, die direkt der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zugewiesen werden.