In Kürze
Reallohn bezeichnet die inflationsbereinigte Kaufkraft eines Arbeitsentgelts. Er zeigt, welche Gütermenge mit einem Lohn tatsächlich verfügbar ist.
Definition
Reallohn ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der das für Preisveränderungen bereinigte Entgelt aus abhängiger Beschäftigung beschreibt. Maßgeblich ist die reale Kaufkraft des Arbeitsentgelts im Verhältnis zum allgemeinen Preisniveau.
Grundlage ist ein nominal festgestelltes Entgelt für geleistete Arbeit. Der Tatbestand liegt vor, wenn das nominale Arbeitsentgelt rechnerisch an einen Preisindex angepasst ist.
Die Berechnung erfolgt objektiv durch Relation eines Entgeltwertes zu einem Verbraucherpreisindex. Als Bezugsgröße können Brutto- oder Nettoentgelte verwendet werden.
Die Wahl der Bezugsgröße bestimmt die wirtschaftliche Aussageebene der Kennzahl. Reallohn berücksichtigt ausschließlich monetäre Entgeltbestandteile ohne zusätzliche Sozial- oder Sachleistungen.
Rechtsgrundlagen sind nicht normativ festgelegt und ergeben sich aus ökonomischen Berechnungskonzepten. Der Begriff begründet keinen Anspruch auf Entgeltanpassung oder Inflationsausgleich.
Abzugrenzen ist der Reallohn vom Nominalentgelt durch die fehlende Preisbereinigung. Reallohn dient in der Praxis der Analyse von Einkommensentwicklungen unter veränderten Preisbedingungen.