Rendite

Rendite gibt an, wie viel Ertrag eine Investition im Verhältnis zum eingesetzten Kapital erbracht hat. Sie wird meist als Prozentzahl pro Jahr angegeben und ist eine zentrale Kennzahl zur wirtschaftlichen Bewertung von Kapitalanlagen.

In Kürze

Rendite gibt an, wie viel Ertrag eine Investition im Verhältnis zum eingesetzten Kapital erbracht hat. Sie wird meist als Prozentzahl pro Jahr angegeben und ist eine zentrale Kennzahl zur wirtschaftlichen Bewertung von Kapitalanlagen.

Definition

Die Rendite ist ein Fachbegriff aus dem Finanzwesen. Sie beschreibt das Verhältnis zwischen dem erzielten Ertrag einer Investition und dem ursprünglich eingesetzten Kapital. Andere gebräuchliche Begriffe für dasselbe Konzept sind Rentabilität, Profitrate, Ertragsrate oder Kapitalverzinsung.

Die bekannteste Form der Rendite ist der Zinssatz. Der ursprüngliche Kapitaleinsatz entspricht dabei 100 Prozent — der erzielte Mehrertrag wird in Relation dazu als Prozentzahl ausgedrückt. Im Alltag wird die Rendite fast immer auf ein Jahr bezogen und mit dem Zusatz p.a. (lateinisch: per anno) angegeben.

Je nach Berechnungsart fließen Zinsen, Dividenden, Kursveränderungen sowie anfallende Kosten und Nebenkosten ein. Unterschieden wird außerdem zwischen Brutto- und Nettobetrachtung, abhängig davon, ob Steuern, Gebühren und inflationsbedingte Wertminderungen abgezogen werden.

Bei der Berechnung gibt es zwei gängige Methoden:

  • Einfache Zinsrechnung: Der Jahresertrag wird ohne Berücksichtigung von Zinseszinsen berechnet.
  • Zinseszinsrechnung: Im modernen Geschäftsverkehr üblich — bereits erzielte Zinsen werden in die Berechnung der Folgeperiode einbezogen, was zu einem etwas niedrigeren Jahreswert führt.

Ein Beispiel: Wer 20.000 Euro investiert und nach zwei Jahren 25.000 Euro zurückerhält, erzielt einen Gesamtertrag von 5.000 Euro. Das entspricht einer einfachen Jahresrendite von 12,5 Prozent p.a. — oder bei Zinseszinsrechnung rund 11,8 Prozent p.a.

Die Rendite ermöglicht eine vergleichende Bewertung unterschiedlich strukturierter Anlagen trotz abweichender Laufzeiten. Abzugrenzen ist sie von der Nominalverzinsung, die preisbestimmende Zusatzfaktoren wie Inflation oder Kosten unberücksichtigt lässt. Ein garantierter Anspruch auf einen bestimmten Ertrag wird durch die Rendite rechtlich nicht begründet.

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